Nachtrag: 12.11.2015

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln wählt gemäß § 15 Abs. 2 und 3 GKG NRW i. V. m. § 113 Abs. 2 GO NRW

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

 

zum Mitglied der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn.

 

Die Entsendung der Mitglieder gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem/ der Oberbürgermeister/in bzw. der/ dem von ihm/ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.