Sitzung: 03.12.2015 STA/0012/2015
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2698/2015
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 72477/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich des Gauweges bis zur Wichheimer Straße zwischen der Straße Klein Herl und den Gleisanlagen (ausgenommen die Grundstücke Klein Herl 15 bis 17 sowie Wichheimer Straße 169 bis 171) —Arbeitstitel: Gauweg in Köln-Buchheim— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.