Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 72477/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich des Gauweges bis zur Wichheimer Straße zwischen der Straße Klein Herl und den Gleisanlagen (aus­genommen die Grundstücke Klein Herl 15 bis 17 sowie Wichheimer Straße 169 bis 171) —Arbeits­titel: Gauweg in Köln-Buchheim— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.