Zusatz: - die Vorlage wurde mit Schreiben vom 26.11.2015 an alle Ausschussmitglieder versandt; bitte halten Sie die Vorlage bereit -

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.      Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest und beschließt, aus dem Jahresüberschuss von EUR 64.452.970,42 einen Betrag von EUR 49.768.681,48 an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen und den verbleibenden Betrag von EUR 14.684.288,94 der Gewinnrücklage zuzuführen.

2.      Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der FDP einstimmig zugestimmt.