Sitzung: 07.12.2015 BGW/0011/2015
Zusatz: - die Vorlage wurde mit Schreiben vom 26.11.2015 an alle Ausschussmitglieder versandt; bitte halten Sie die Vorlage bereit -
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3440/2015
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
den Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest
und beschließt, aus dem Jahresüberschuss von EUR 64.452.970,42 einen
Betrag von EUR 49.768.681,48 an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen und den
verbleibenden Betrag von EUR 14.684.288,94 der Gewinnrücklage zuzuführen.
2.
Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der FDP einstimmig zugestimmt.