Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Mülheim)

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren –Arbeits­titel: Deutz-Areal in Köln-Mülheim– einzuleiten für das vormals industriell genutzte Gebiet zwischen der ICE-Trasse, dem Bergischen/Pfälzischen Ring im Osten, der nördlichen Grenze des Parkplatzes zwischen Grünstraße und Bergischem Ring, der weiteren Abgrenzung im Norden entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung südlich Horststraße (Flurstücke 673, 676, 678, 686, 680, 681, Gemarkung Mülheim, Flur 6), der Danzierstraße und im Westen der Deutz-Mülheimer Straße sowie für Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe inklusive der notwendigen Bildungsinfrastruktur zu schaffen;

2.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

3.         beschließt, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.12.2000 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Grünstraße in Köln-Mülheim– für das Gebiet zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Danzierstraße, Horststraße, Grünstraße, Bergischer Ring und Eisenbahnstraße aufzuheben;

4.         beschließt, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.09.2013 über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens –Arbeitstitel: Südlich Danzierstraße in Köln-Mülheim– für das Gebiet zwischen der ICE-Trasse, dem Bergischen/Pfälzischen Ring im Osten, der nördlichen Grenze des Parkplatzes zwischen Grünstraße und Bergischem Ring, der weiteren Abgrenzung im Norden entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung südlich Horststraße (Flurstücke 673, 676, 678, 686, 680, 681, Gemarkung Mülheim, Flur 6), der Danzierstraße und im Westen der Deutz-Mülheimer Straße sowie für Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen aufzuheben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.