Sitzung: 03.12.2015 STA/0012/2015
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3127/2015
Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Mülheim)
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren –Arbeitstitel: Deutz-Areal in
Köln-Mülheim– einzuleiten für das vormals industriell genutzte Gebiet zwischen
der ICE-Trasse, dem Bergischen/Pfälzischen Ring im Osten, der nördlichen Grenze
des Parkplatzes zwischen Grünstraße und Bergischem Ring, der weiteren
Abgrenzung im Norden entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung
südlich Horststraße (Flurstücke 673, 676, 678, 686, 680, 681, Gemarkung
Mülheim, Flur 6), der Danzierstraße und im Westen der Deutz-Mülheimer Straße
sowie für Teile der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen mit dem Ziel, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter
Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe inklusive der notwendigen Bildungsinfrastruktur zu schaffen;
2. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2
(Abendveranstaltung);
3. beschließt, den Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 12.12.2000 über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Grünstraße in Köln-Mülheim– für das Gebiet
zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Danzierstraße, Horststraße, Grünstraße,
Bergischer Ring und Eisenbahnstraße aufzuheben;
4. beschließt, den Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 26.09.2013 über die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens –Arbeitstitel: Südlich Danzierstraße in Köln-Mülheim–
für das Gebiet zwischen der ICE-Trasse, dem Bergischen/Pfälzischen Ring im
Osten, der nördlichen Grenze des Parkplatzes zwischen Grünstraße und Bergischem
Ring, der weiteren Abgrenzung im Norden entlang der südlichen
Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung südlich Horststraße (Flurstücke 673, 676,
678, 686, 680, 681, Gemarkung Mülheim, Flur 6), der Danzierstraße und im Westen
der Deutz-Mülheimer Straße sowie für Teile der angrenzenden öffentlichen
Verkehrsflächen aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.