Sitzung: 10.12.2015 BV1/0012/2015
Zusatz: Sammelumdruck vom 23.11.2015.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3328/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
Der
Rat beschließt
1. über die zur vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes 67461/15 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 für das Gebiet zwischen der
S-Bahnstrecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße,
Weidengasse, Gereonswall, Im Stavenhof, Eigelstein, S-Bahnstrecke Köln
Hauptbahnhof - Hansaring, Am Salzmagazin und Eintrachtstraße in
Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in
Köln-Altstadt/Nord – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.