Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 67461/15 für das Gebiet zwischen der S-Bahn­strecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße, Weidengasse, Gereonswall, Im Stavenhof, Eigelstein, S-Bahnstrecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Am Salzmagazin und Eintrachtstraße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigel­stein in Köln-Altstadt/Nord – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.