Beschluss:

Der Rat erkennt den Bedarf zur Sanierung der Drehbrücke Deutz und der damit verbundenen Planungsleistungen an und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit der Vergabe der Planungsleistungen an externe Ingenieurbüros und Prüfinstitute. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

Die benötigten Planungsmittel in Höhe von 160.400,00 € sind im Haushalt 2015 (incl. Finanzplanung 2016 bis 2018) im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haushaltsjahr 2015 veranschlagt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.