Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Gültigkeit der Richtlinie der Stadt Köln
zur Förderung nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW vom 14.02.2012 nach Nummer 8 der
Richtlinie unbefristet verlängert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Der Rat beschließt, dass die Gültigkeit der Richtlinie der Stadt Köln
zur Förderung nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW vom 14.02.2012 nach Nummer 8 der
Richtlinie unbefristet verlängert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.