Beschluss:
Der Rat erteilt auf der Basis
der Ratsbeschlüsse vom 14.12.2010, 18.07.2013 und 16.12.2014 der Verwaltung
folgenden Auftrag:
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, dem Aufruf des BAMF für 2016 zu folgen und die Kapazitäten für die
Aufnahme weiterer Teilnehmenden - insbesondere Flüchtlinge - in Einzelmaßnahmen
der Berufsbezogene Sprachförderung um bis zu 100% zu erhöhen.
Der Rat beschließt zusätzlich
zu dem bisher für die Umsetzung des Programms vorgesehenen Personal zum
Stellenplan 2016 die Einrichtung von zusätzlichen drittmittelgeförderten
Planstellen, befristet für 12 Monate in dem Zeitraum vom 1.1.2016 bis
31.7.2017:
0,5 Stelle pädagogischer
Mitarbeiter (Projektleitung) VGr. II, FGr. 1a BAT (E 13 TVÖD)
1,0 Stelle Sozialpädagoge S
11 TVÖD
0,5 Stelle Jobcoach S11 TVÖD
3,0 Stellen VA
Projektsachbearbeitung VGr. VI b, FGr. 1a BAT (E 6 TVÖD)
0,25 Stelle VA
Projektassistenz VGr. VII, FGr. 1a BAT (EG 5 TVÖD)
Die Stellenanzahl basiert auf
dem Bedarf bei dem vom BAMF angekündigten zusätzlichen Kapazitäten von 36
Einzelmaßnahmen mit Start in 2016, richtet sich aber
abschließend nach den konkreten Erfordernissen und wird entsprechend dem
tatsächlichen Bedarf mit Personal besetzt. Die Höchstsätze richten sich nach
den Vorgaben des BAMF.
Da eine unverzügliche
Stellenbesetzung erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des
Stellenplanes 2016 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu
ermöglichen.
Die Deckung aller
entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt 276.550,- € erfolgt
durch Mehrerträge über Drittmittel aus der Durchführung von Projekten in
gleicher Höhe im Teilplan 0414 – Volkshochschule, Teilplanzeile 02 –
Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Fehlbeträge werden aus dem Dezernatsbudget
gedeckt.
Die zusätzlich benötigten Honorar-, Sach- und Transferaufwendungen in Höhe
von 2.074.015,- € werden im Teilplan 0414 – Volkshochschule für die
Durchführung der jeweiligen Schulungsmaßnahmen sind als Mehraufwendungen
bereitgestellt, sobald entsprechende zweckgebundene Mehrerträge
vorliegen.
Gleichzeitig beschließt der
Rat für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2017 im Teilplan 0414 –
Volkshochschule die Bereitstellung eines Eigenanteils in Form von Sachmitteln
(vor allem Bereitstellung vorhandener Büro- und Seminarräume und
Arbeitsplatzkosten) in Höhe von 55.228,35 € für das o.g. Projekt. Die
erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.
Durch den Ausbau
des Angebotes aufgrund des Erweiterung des Bundesprogramms "Berufsbezogene
Sprachförderung" werden für den Förderzeitraum Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 2.403.643,35 € im Teilplan 0414
– Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen projektgebundene Zuwendungen
durch den Bund in Höhe von insgesamt 2.348.415,- €. Es entsteht ein Mehrbedarf
in Höhe von 55.228,35 € der gemäß der Förderrichtlinie als Eigenanteil der
Stadt Köln erbracht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.