Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 (66 II)  (Teilaufhebung) für das Gebiet zwischen der Bergerstraße, in Verlängerung der Bergerstraße westwärts hinter den Grundstücken der Rathausstraße 1 bis 19 entlang bis an den Rhein, circa 230 m rheinabwärts, rechtwinklig auf die Hauptstraße, der Hauptstraße, der Steinstraße und den Deutzer Weg in Köln-Porz (westlich des Deutzer Weges wird der Plangeltungsbereich durch eine 50 m bis 80 m breite Trasse für die Kölner Vorortbahn [heute KVB-Trasse] in zwei Teile geteilt, die KVB-Trasse ist nicht Inhalt des Plangeltungsbereiches) —Arbeitstitel: Josefstraße in Köln-Porz— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Der Bereich der Teilaufhebung entspricht dem Bereich der 2. Änderung des Bebauungs­planes 74397/02 (eine circa 2 200 m² große Fläche im Bereich Josefstraße/Ecke Steinstraße in Köln-Porz).


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.