Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung an den Rat.

Der Rat möge beschließen:

Beschluss:

„Der Rat beschließt den Kauf und die Errichtung von Containerwohneinheiten auf dem Grundstück Eygelshovener Str. / Sürther Str. 189 in Köln-Rodenkirchen, zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Der Rat beschließt hierzu die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel zum Kauf der Containeranlage in Höhe von 2.271.591 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170, Eygelshovener Str.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlung in Höhe von 1.767.200 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-4-5138, Systembau Am Coloneum und in Höhe von 504.391 € bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5152, Neubau Wesselinger Weg.

Der Rat beschließt ebenfalls die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel zur Errichtung in Höhe von 2.654.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170, Eygelshovener Str.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlung in Höhe von 495.609 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-7-5152, Neubau Wesselinger Weg, in Höhe von 1.767.200 € bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5139, Systembau Mercatorstr. und in Höhe von 391.191,00 € bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5122 Sanierung Auf dem Ginsterberg 6-34.

Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen stehen im Hj. 2015, im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 26.470,60 € und in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen Mittel in Höhe von 51.353,69 € zur Verfügung.

Die finanziellen Mehrbedarfe bei 56 (Amt für Wohnungswesen) für den Betrieb des Objektes und bei 50 (Amt für Soziales und Senioren) für die Mehraufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe der Gebührenerträge bei 56, entsprechend Anlage 1, werden im Rahmen der HPL-Aufstellung 2016 ff. berücksichtigt.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen