Sitzung: 10.12.2015 BAA/0021/2015
Zusatz: Zurückgestellt aus der Sitzung am 24.11.2015 (TOP 3.4).
Als weitere Anlage wurde ein Dringlichkeitsantrag von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Fraktion Die Linke sowie ein Auszug aus der BV Kalk zugestellt
Ich bitte, alle Unterlage
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3038/2015
· Die stellvertretende Ausschussvorsitzende stellt den Text des in der BV Kalk beschlossenen Dringlichkeitsantrags zur Abstimmung:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat wird gebeten, die bisher vorliegenden Änderungen zur Straßenreinigungssatzung,
welche am 15. Dezember 2015 zur Entscheidung im Rat anstehen, um den
Kollwitzweg in Neubrück zu ergänzen und die Reinigungsverpflichtung von den
Anliegern auf die Stadt bzw. die AWB im wöchentlichen Rhythmus ab dem Jahr 2016
zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
· Anschließend stellt sie den so ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:
Geänderter Beschluss:
Der
Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der beigefügten Fassung.
Der Rat wird gebeten,
die bisher vorliegenden Änderungen zur Straßenreinigungssatzung, welche am 15. Dezember
2015 zur Entscheidung im Rat anstehen, um den Kollwitzweg in Neubrück zu
ergänzen und die Reinigungsverpflichtung von den Anliegern auf die Stadt bzw.
die AWB im wöchentlichen Rhythmus ab dem Jahr 2016 zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.