Beschluss gemäß Empfehlung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb aus seiner Sitzung am 10.12.2015:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der beigefügten Fassung.

 

Der Rat wird gebeten, die bisher vorliegenden Änderungen zur Straßenreinigungssatzung, welche am 15. Dezember 2015 zur Entscheidung im Rat anstehen, um den Kollwitzweg in Neubrück zu ergänzen und die Reinigungsverpflichtung von den Anliegern auf die Stadt bzw. die AWB im wöchentlichen Rhythmus ab dem Jahr 2016 zu übertragen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.