Nachtrag: 02.12.2015

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt, dass die Verwaltung keine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 StVO zum Befahren der Rheinuferpromenade erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, gegen die Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.