Nachtrag: 02.12.2015
Sitzung: 07.12.2015 AVR/0011/2015
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Vorlage: 3684/2015
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beschließt, dass die Verwaltung keine
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 StVO zum Befahren der Rheinuferpromenade
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen die Stimme der FDP-Fraktion zugestimmt.