Nachtrag: 03.12.2015
Sitzung: 10.12.2015 BV7/0013/2015
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: AN/1908/2015
Laut Beschluss des
Stadtentwicklungsausschuss im Rat der Stadt Köln am 15.09.2011 sollte der
Bebauungsplan-Entwurf 7538/04 verkleinert werden, um eine Ausdehnung von
Vergnügungsstätten in Porz-Urbach zu verhindern.
Ich bitte um Beantwortung der
Fragen:
1. Warum war es möglich, ein
weiteres Sportwetten-Lokal an der Frankfurter-Straße/Fauststraße zu eröffnen?
2. Zwischen Spielhallen ist ein
Mindestabstand einzuhalten (Ausführungsgesetz). Treffen in Porz-Urbach diese
Abstände zu?