Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Wiedereinführung des allgemeinen kommunalen Vorkaufsrechts für den Kauf von Grundstücken nach § 24 BauGB zu schaffen und den zum 01.01.1995 ausgesprochenen Verzicht zeitnah zu widerrufen. Die notwendigen personellen Ressourcen, Prozesse und organisatorischen Veränderungen sind dem Liegenschaftsausschuss und dem Stadtentwicklungsausschuss in den Januarsitzungen 2016 darzustellen.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, der Verwaltung ein Jahr nach Widerruf des Verzichts einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.