Der
Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung von
Kippsicherungen für versetzbare Fußballtore auf städtischen Sportanlagen.
Die
zur Durchführung der Maßnahme benötigte investive Auszahlungsermächtigung für
die Sicherung der städtischen Tore
i.H.v. 187.425 € ist im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 9,
Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen (Sportpauschale),
Finanzstelle 5201-0801-0-5173 im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt.
Die
zur Durchführung der Maßnahme benötigten konsumtive Aufwandsermächtigung für die Sicherung der
Vereinstore i.H.v. 73.632 € ist im
Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt.
Es
handelt sich hierbei um die Verwendung von zweckgebundenen Mitteln aus der
Sportpauschale.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt