Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 (siehe Anlage 1) –Arbeitstitel: "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven– im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, das bestehende denkmalgeschützte Wohngebiet, zuzüglich der für den Umgebungsschutz relevanten Gebäude Rather Straße 2 a und 2 b, Rather Straße 68 als auch der Grünanlage Langobardenplatz, in seiner Eigenart zu sichern, im begrenzten Umfang zur Erweiterung der Wohnflächen Anbauten zuzulassen und die von Nebenanlagen freizuhaltenden Flächen planungsrechtlich zu sichern;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

Alternative:

 

Die Siedlung in Gremberghoven wird nicht durch einen Bebauungsplan städtebaulich geordnet, sondern verbleibt innerhalb des Anwendungsbereiches des § 34 Baugesetzbuch Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile mit der Folge der Aufgabe des denkmalrelevanten Ensemblecharakters.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.