Gewässerunterhaltungsplan 2015/2016 für die Kölner Bäche - zusätzliche Maßnahmen am Butzbach

Auf Kölner Stadtgebiet gibt es 18 Bäche mit einer Gesamtlänge von rund 74 Kilometern, wobei jedoch nur ca. 59 km offen verlaufen. Die übrigen Bereiche verlaufen unterirdisch in Rohren.

Gemäß § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 90 Landeswassergesetz (LWG) sind Gewässer ordnungsgemäß zu unterhalten. Dazu gehören:

·                     die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,

·                     die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,

·                     die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen und

·                     die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.

Diese Zielbestimmungen wurden durch das Land in der so genannten „blauen Richtlinie“ näher bestimmt: http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sonderreihen/blau/Blaue%20Richtlinie.pdf

Aus diesen abstrakten Vorgaben von Bund und Land werden durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR für die von ihnen zu unterhaltenden Kölner Bäche regelmäßig konkrete Maßnahmen entwickelt und jeweils in so genannten Gewässerunterhaltungsplänen dargestellt, die der Genehmigung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes als unterer Wasserbehörde bedürfen.

Der von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR vorgelegte Gewässerunterhaltungsplan für den Zeitraum bis Frühjahr 2016 sowie die hierzu erteilte Genehmigung der unteren Wasserbehörde wurden im Herbst 2015 den betroffenen Bezirksvertretungen sowie dem Ausschuss für Umwelt und Grün in Form einer Mitteilung (Session-Nr. 2818/2015) zur Kenntnis gegeben.

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR haben der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 27.11.2015 weitere Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm des Umsetzungsfahrplans nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Butzbach zur Zustimmung vorgelegt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll in 2016 begonnen werden. Die Nachmeldung wurde erforderlich, um mögliche Fördermittel zur Umsetzung der Maßnahmen in 2016 noch fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde beantragen zu können. Die Untere Wasserbehörde hat im Benehmen mit der unteren Landschaftsbehörde ihre Zustimmung zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen mit Bescheid vom 08.12.2015 erteilt. Die zusätzlichen Maßnahmen sind als Anlagen beigefügt.

Anlagen