Bezirksbürgermeister Thiele stellt zunächst die sechs Punkte ausgenommen Ziffer 3, der nur den Stadtentwicklungsausschuss betrifft, einzeln zur Abstimmung:

Beschlüsse zu den Ziffern 1 und 2 sowie 5 und 6:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 74439/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet "Gewerbegebiet Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— einzuleiten;

2.    beschließt, den Änderungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;

5.    stellt fest, dass Einzelhandel im beschriebenen Gebiet weiterhin ausgeschlossen bleiben soll.

6.    beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob vom Gewerbegebiet Pauline-Christmann-Straße eine Fuß und Radwegeverbindung (kein KFZ-Verkehr) zur KVB-Haltestelle Steinweg geschaffen werden kann, um eine verbesserte ÖPNV-Verbindung zum Gewerbegebiet ermöglichen zu können.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss zur Ziffer 4:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

4.    beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die sich im Osten befindlichen für Landwirtschaft vorgesehenen Flächen – wie bereits in der Integrierten Raumanalyse Köln-Ost vorgesehen - ebenfalls einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden können, um ein sinnvoll zusammenhängendes Gewerbegebiet bis zum Brück-Rather-Steinweg schaffen zu können.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

 

Abschließend lässt Bezirksbürgermeister Thiele über den gesamten neuen Beschlussvorschlag abstimmen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden um die Ziffern 4 bis 6 ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 74439/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Gebiet "Gewerbegebiet Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— einzuleiten;

2.    beschließt, den Änderungsentwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit Begründung öffentlich auszulegen;

3.    verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

4.    beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die sich im Osten befindlichen für Landwirtschaft vorgesehenen Flächen – wie bereits in der Integrierten Raumanalyse Köln-Ost vorgesehen - ebenfalls einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden können, um ein sinnvoll zusammenhängendes Gewerbegebiet bis zum Brück-Rather-Steinweg schaffen zu können.

5.    stellt fest, dass Einzelhandel im beschriebenen Gebiet weiterhin ausgeschlossen bleiben soll.

6.    beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob vom Gewerbegebiet Pauline-Christmann-Straße eine Fuß und Radwegeverbindung (kein KFZ-Verkehr) zur KVB-Haltestelle Steinweg geschaffen werden kann, um eine verbesserte ÖPNV-Verbindung zum Gewerbegebiet ermöglichen zu können.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.