Beschluss:

1.    Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit 

       § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)

werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 11.9.2015 der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH versehene Jahresabschluss zum

31.8.2014 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis 31.8.2014

festgestellt.

 

2.    Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis zum 31.8.2014 in Höhe von    EUR 45.694,28, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2013/2014 in Höhe von EUR 136.072,92 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 173.814,20 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.