Beschluss:
1.
Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in
Verbindung mit
§ 26
Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)
werden der mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
11.9.2015 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dornbach GmbH versehene Jahresabschluss zum
31.8.2014 sowie der
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis 31.8.2014
festgestellt.
2.
Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2013 bis zum 31.8.2014
in Höhe von EUR 45.694,28, der sich
aus dem Jahresfehlbetrag 2013/2014 in Höhe von EUR 136.072,92 nach Verrechnung
mit dem Gewinnvortrag von EUR 173.814,20 sowie Entnahmen aus den
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.