Beschluss:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der

 

Frau Katja Hartwig, Köln, Einspruchsführerin,

 

bei der Wahlleiterin eingegangen am 18.11.2015, gegen die Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin in Köln am 18.10.2015, beschließt der Rat:

 

Der Wahleinspruch ist zulässig, aber unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.