Beschluss:
In der
Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch der
Frau Katja Hartwig,
Köln, Einspruchsführerin,
bei der
Wahlleiterin eingegangen am 18.11.2015, gegen die Gültigkeit der Wahl des
Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin in Köln am 18.10.2015, beschließt
der Rat:
Der Wahleinspruch
ist zulässig, aber unbegründet. Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.