Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan 73500/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Straße Im Weidenbruch, der westlichen Grenze der Willy-Brandt-Gesamtschule, dem Thuleweg, der Sigwinstraße, dem Torringer Weg, dem Katterbacher Weg, der östlichen Grundstücksgrenzen Kalmünter Weg 2 bis 24, der nördlichen Grundstücksgrenze Kalmünter Weg 24 bis zum Torringer Weg 26, der südlichen Grundstücksgrenze Torringer Weg 43 bis südlichen Grenze Im Weidenbruch 174 b bis 180 und der westlichen Grenze Im Weidenbruch 184 —Arbeitstitel: Katterbacher Weg in Köln-Höhenhaus, 1. Änderung— zu ändern;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 73500/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.