Nachtrag: 22.01.2016
Sitzung: 25.01.2016 BV2/0017/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0195/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt,
bei der
angekündigten Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für
den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes zu regeln,
A.)
Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:
1.)
Bei der
Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die
halbe Platzfläche zur Verfügung.
2.)
Durch
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen können weitere 6 andere
Nutzungen für den Maternusplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen
Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können.
3.)
Für
Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) steht als Ausweichstandort jeweils der
Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung.
4.)
Die
Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den Marktbeschickern seitens der
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.
5.)
Die
Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und
organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes
dort.
und
B.) Für
den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):
1.)
Die
Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den
Karnevalstagen sowie anlässlich der Spätkirmes im September aus. Am
2.Wochenende im Dezember steht für den Wochenmarkt anlässlich eines
Weihnachtsmarktes nur die Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung.
2.)
Durch
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen können weitere 3 andere
Nutzungen für den Sürther Marktplatz festgelegt werden, sodass die davon
betroffenen Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht
anwesend: Herr Bronisz).