Nachtrag: 25.01.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Bauverwaltung, Herrn Klasen, zur Kenntnis genommen. Demnach sei die Aufstellung der Werbetafeln und Werbesäulen ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedürfe erst ab einer bestimmten Größe der Zustimmung der Bezirksvertretungen. Dies sei so in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen sieht jedoch anlässlich dieser Ausführung dringenden Änderungsbedarf der Zuständigkeitsordnung, da die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrem Bezirk selber entscheiden möchte, an welcher Stelle Werbetafeln usw. analog den Richtlinien (Verkehrssicherheit, Stadtplanung usw.) aufgestellt werden. Der gemeinsame Antrag wurde dahingehend modifiziert.