Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die
schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Bauverwaltung, Herrn Klasen, zur
Kenntnis genommen. Demnach sei die Aufstellung der Werbetafeln und Werbesäulen
ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedürfe erst ab einer bestimmten
Größe der Zustimmung der Bezirksvertretungen. Dies sei so in der
Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen sieht jedoch
anlässlich dieser Ausführung dringenden Änderungsbedarf der
Zuständigkeitsordnung, da die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrem Bezirk
selber entscheiden möchte, an welcher Stelle Werbetafeln usw. analog den
Richtlinien (Verkehrssicherheit, Stadtplanung usw.) aufgestellt werden. Der
gemeinsame Antrag wurde dahingehend modifiziert.