Sitzung: 07.03.2016 BV2/0018/2016
Zusatz: vertagter TOP 9.2.1 aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 25.01.2016 - Umdruck ist bereits zur Sitzung am 07.12.2015 erfolgt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2422/2015
Die Fraktion Die Grünen stellen einen Änderungsantrag
mit der Bitte um getrennte Abstimmung zu folgenden Punkten:
1.)
Für die
weiteren planerischen, konzeptionellen Aufgaben und die Koordination der
zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche
Personalkapazität geschaffen.
2.)
Die
Prioritäten 1 + 2 in Tabelle 11 werden getauscht. An die 1. Priorität wird das
Verfahren zur Handlungsebene Qualität des Verkehrsflusses mit der
Handlungsebene zulässige Geschwindigkeit, an die 2. Priorität wird die
Fahrbahnsanierung gesetzt.
Der Bezirksbürgermeister lässt über die
Änderungen wie folgt abstimmen
1. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Beschlussvorlage 2422/2015 wie
folgt zu ändern
Für die weiteren planerischen konzeptionellen Aufgaben und die Koordination der
zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche
Personalkapazität geschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme
von Herrn Bronisz abgelehnt.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen beschließt die Beschlussvorlage 2422/2015 wie folgt zu ändern
Die Prioritäten 1 + 2 in Tabelle 11 werden getauscht. An die 1.
Priorität wird das Verfahren zur Handlungsebene Qualität des Verkehrsflusses
mit der Handlungsebene zulässige Geschwindigkeit, an die 2. Priorität wird die
Fahrbahnsanierung gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen abgelehnt.
Sodann lässt der
Bezirksbürgermeister über die Vorlage 2422/2015 (ungeändert) abstimmen.
3. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den
von der Firma LK-Argus erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten „Handlungs-
und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung:
- die Lärmaktionsplanung zukünftig entsprechend der dort
beschriebenen und in Tabelle 11 des Katalogs (siehe auch Anlage 2)
zusammengefassten Verfahrensschritte und Prioritäten zu den einzelnen
Handlungsebenen fortzuführen.
Ziel dieser Arbeiten ist es, in einem größtmöglichen Umfang konkrete Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung herauszuarbeiten und dort umzusetzen, wo im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie Handlungsbedarf besteht. Mangels Mittelbereitstellung durch EU, Bund und Land müssen hierbei Instrumente aus bestehenden Tätigkeitsfeldern der Stadt genutzt werden, die lärmmindernde Effekte haben. Der finanzielle Rahmen wird dabei durch die städtische Haushaltslage bestimmt.
- auf der
Grundlage dieses Handlungs- und Maßnahmenkatalogs inklusive der dort in
Tabelle 10 und Karte 7 (siehe auch Anlage 3) gelisteten ruhigen Gebiete
als zentrales Element des Lärmaktionsplans die Offenlage des
Lärmaktionsplanentwurfs vorzubereiten und durchzuführen.
- als Zeitraum
für die Durchführung der weiteren planerisch konzeptionellen Arbeiten beim
Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird ein Zeitraum von 3 Jahren
veranschlagt. Die hierfür benötigte Personalkapazität einer/s Technischen
Angestellten, VGr. IVa/III BAT, wird im Rahmen einer geänderten
Prioritätensetzung durch interne Umschichtung beim Umwelt- und
Verbraucherschutzamt bereitgestellt. Die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen
der Lärmaktionsplanung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von max. 40.000 € werden aus den bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ab dem Haushaltsjahr 2017, beim Amt für Umweltschutz, finanziert. Die Jahresergebnisse lassen einen erweiterten Spielraum erkennen. Es erfolgt derzeit keine Budgeterhöhung.
- im Rahmen der
Arbeiten zu den einzelnen Handlungsebenen gemäß den Anlagen 1 und 2 ist
noch zu ermitteln, welche weiteren Personal- und Sachkosten bei anderen
städtischen Dienststellen sowohl bei den planerisch konzeptionellen
Arbeiten im Sinne des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs sowie bei der
Umsetzung der daraus resultierenden Einzelmaßnahmen anzusetzen sind. Dabei
sind die personellen und finanziellen Konsequenzen dieser zusätzlichen
Aufgaben konkret bezogen auf die betroffenen Ämter zu ermitteln und in
Form einer entsprechenden gesonderten Beschlussvorlage dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen, damit mit der konkreten Umsetzung der
Lärmaktionsplanung begonnen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.