Beschluss:
„Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten „Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
1.
die Lärmaktionsplanung zukünftig entsprechend
der dort beschriebenen und in Tabelle 11 des Katalogs (siehe auch Anlage 2)
zusammengefassten Verfahrensschritte und Prioritäten zu den einzelnen
Handlungsebenen fortzuführen.
Ziel dieser Arbeiten ist es, in einem größtmöglichen Umfang konkrete
Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung herauszuarbeiten und dort
umzusetzen, wo im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie Handlungsbedarf besteht.
Mangels Mittelbereitstellung durch EU, Bund und Land müssen hierbei Instrumente
aus bestehenden Tätigkeitsfeldern der Stadt genutzt werden, die lärmmindernde
Effekte haben. Der finanzielle Rahmen wird dabei durch die städtische
Haushaltslage bestimmt.
2.
auf der Grundlage dieses Handlungs- und
Maßnahmenkatalogs inklusive der dort in Tabelle 10 und Karte 7 (siehe auch
Anlage 3) gelisteten ruhigen Gebiete als zentrales Element des Lärmaktionsplans
die Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs vorzubereiten und durchzuführen.
3.
als Zeitraum für die Durchführung der weiteren
planerisch konzeptionellen Arbeiten beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird
ein Zeitraum von 3 Jahren veranschlagt. Die hierfür benötigte Personalkapazität
einer/s Technischen Angestellten, VGr. IVa/III BAT, wird im Rahmen einer
geänderten Prioritätensetzung durch interne Umschichtung beim Umwelt- und
Verbraucherschutzamt bereitgestellt. Die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen der
Lärmaktionsplanung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von max. 40.000
€ werden aus den bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1401,
Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, ab dem Haushaltsjahr 2017, beim Amt für Umweltschutz,
finanziert. Die Jahresergebnisse lassen einen erweiterten Spielraum erkennen.
Es erfolgt derzeit keine Budgeterhöhung.
4. im Rahmen der Arbeiten zu den einzelnen Handlungsebenen gemäß den Anlagen 1 und 2 ist noch zu ermitteln, welche weiteren Personal- und Sachkosten bei anderen städtischen Dienststellen sowohl bei den planerisch konzeptionellen Arbeiten im Sinne des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs sowie bei der Umsetzung der daraus resultierenden Einzelmaßnahmen anzusetzen sind. Dabei sind die personellen und finanziellen Konsequenzen dieser zusätzlichen Aufgaben konkret bezogen auf die betroffenen Ämter zu ermitteln und in Form einer entsprechenden gesonderten Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, damit mit der konkreten Umsetzung der Lärmaktionsplanung begonnen werden kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschossen.