Sitzung: 10.03.2016 STA/0017/2016
Zusatz: Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3260/2015
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
62430/03 für das Gebiet südlich und westlich des Krankenhauskomplexes
St. Elisabeth - Hohenlind, nördlich der Wohnbaugrundstücke Am Mönchshof 9,
Am Schloßgarten 7 und 8, Am Platzhof 5 und 6, An der Mühle 6, 8 und 9, westlich
der Wohnbaugrundstücke Am Platzhof 7 und 9 sowie Bachemer Straße 34, nördlich
der Bachemer Straße, östlich des Militärringes und südlich der Werthmannstraße
in Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 62430/03 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2 414) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
–jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die
Linke.