Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 62430/03 für das Gebiet südlich und westlich des Krankenhauskomplexes St. Elisabeth - Hohenlind, nördlich der Wohnbaugrundstücke Am Mönchshof 9, Am Schloßgarten 7 und 8, Am Platzhof 5 und 6, An der Mühle 6, 8 und 9, westlich der Wohnbaugrundstücke Am Platzhof 7 und 9 sowie Bachemer Straße 34, nördlich der Bachemer Straße, östlich des Militärringes und südlich der Werthmannstraße in Köln-Lindenthal —Arbeits­titel: Werthmannstraße in Köln-Lindenthal— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 62430/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.