Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird gebeten, diejenigen
Fußgängerübergänge über die KVB Trasse an der Amsterdamer Straße (Z-Übergänge),
die auch wichtige Verkehrsverbindungen darstellen, daraufhin zu überprüfen, ob
sie für den Radverkehr optimiert werden können.
a.
Dabei sind Lastenräder und Fahrrad-Anhänger sowie
ein zukünftig steigendes Radverkehrsaufkommen (Zunahme von Begegnungen von
Radfahrern an Z-Übergängen) zu berücksichtigen.
b.
Außerdem sollte neben einer Optimierung der
bestehenden Z-Übergänge auch die Einrichtung alternativer
Übergangsmöglichkeiten geprüft werden, bspw. die Führung des Radverkehrs über
Auto-Überquerungen in unmittelbarer Nähe (bspw. Übergang Höhe Flora), oder
Übergänge wie am Ehrenfeldgürtel/Ecke Hüttenstraße (Radverkehr wird am
Z-Übergang vorbeigeführt).
2.
Für den Übergang Ecke Barbarastraße sind darüber
hinaus folgende Änderungen zu prüfen:
a.
Ob der nördliche Radweg an der Barbarastraße zum
Zweirichtungsradweg umgewidmet werden kann.
b.
Ob der Radweg auf der stadteinwärts gelegenen Seite
zwischen der Straße „Am Nordpark“ und der Barbarastraße ebenfalls zum
Zweirichtungsradweg umgewidmet werden kann.
c.
Es möge außerdem geprüft werden, ob der
stadteinwärts fahrende und in die Barbarastraße abbiegende Radverkehr ab Höhe
Ausfahrt „Am Nordpark“ auf die Fahrbahn geführt werden kann, um den
Linksabbieger benutzen zu können (ähnlich wie an der Deutz-Kalker Straße kurz
vor dem Gotenring).
3.
Für den Übergang zwischen Johannes-Giesberts-Park
und Johannes-Müller-Straße sind außerdem folgende Änderungen zu prüfen:
a.
Ob zwischen der Ausfahrt Johannes-Giesberts-Park
und dem nördlichen Übergang an der Haltestelle „Kinderkrankenhaus“ der Radweg
stadteinwärts zum Zweirichtungsradweg umgewidmet werden kann.
b.
Ob der Radweg zwischen besagtem nördlichem Übergang
und Johannes- Müller-Straße stadtauswärts ebenfalls zum Zweirichtungsradweg
umgewidmet werden kann.
Auch soll geprüft werden, ob Zweirichtungsradwege auf der Amsterdamer Straße besonders gut gekennzeichnet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.