Sitzung: 25.04.2016 BV2/0019/2016
Zusatz: bereits umgedruckt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2877/2015
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
(1)
Vor dem
Hintergrund, dass
·
der
Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder nach den Ergebnissen
der stadtweiten und repräsentativen Elternbefragung von Ende 2014/ Anfang 2015
bei rund 52% (Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Relation zu allen Kindern
unter drei Jahren) und einem Verhältnis von institutioneller
Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege von 89: 11 liegt;
·
die Zahl
der unter 3-jährigen Kinder in Köln nach den Ergebnissen der neuen städtischen
Bevölkerungsprognose von Mai 2015 von aktuell rund 30.800 weiter stark auf
voraussichtlich knapp 33.200 in 2020 und knapp 34.000 in 2025 ansteigen wird. [Gleichzeitig
wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Anstieg von
aktuell rund 28.300 auf knapp 30.700 in 2020 und rund 31.800 in 2025 erwartet.
Für die Folgejahre bis 2040 wird lediglich eine leichte Abschwächung der hohen
Kinderzahlen erwartet (33.000 unter 3-Jährige und 31.200 Kinder im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt)]
beschließt der Rat den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bei
gesicherter Finanzierung in einem ersten Schritt mit einer Zielquote von
zunächst 50% und einem Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu
Kindertagespflege von 83: 17 bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/21
und in einem zweiten Schritt in einem „Feinschliff“ eine Versorgungsquote von
52% bei einem Verhältnis von 89: 11 in den Folgejahren. Der Rat beschließt mit
Blick auf die steigenden Kinderzahlen außerdem den weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung für 3-Jährige und Ältere, um weiterhin eine gesamtstädtische
Versorgungsquote von 100% und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen
Kitaplatz dieser Altersgruppe gewährleisten zu können.
(2)
Der Rat
erkennt an, dass es sich hierbei um eine sehr große gesamtstädtische
Herausforderung handelt und beauftragt die Verwaltung, unter Beteiligung von
relevanten Akteuren der Stadtgesellschaft nach Mitteln und Wegen zu suchen, die
genannten ambitionierten Ziele zu erreichen. Hierfür sind zunächst zeitnah
unter Beachtung des unter Punkt 4 in der Begründung dargelegten 6-Punkte-Plans
die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren und festzulegen.
(3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung weiter, dem Jugendhilfeausschuss wie bisher regelmäßig
halbjährlich über den erreichten Ausbaustand zu berichten.
(4)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung außerdem, die weitere gesamtstädtische und
teilräumliche Entwicklung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung wie bislang genau
zu beobachten und insbesondere auf der Grundlage der vorgesehenen Realisierung
eines Trägerabgleichs der Elternanmeldungen im Rahmen geeigneter
Datenverarbeitungs-Programme zu analysieren. Unter Umständen ist zu gegebener
Zeit in der Zukunft eine erneute, repräsentative Elternbefragung in Erwägung zu
ziehen.
(5)
Die
Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Die
Verwaltung wird beauftragt, die stellenmäßigen Auswirkungen, die sich aus dem
weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und Ältere
ergeben, verwaltungsseitig in die entsprechenden Stellenplanvorlagen mit
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.