Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verteilung der im Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Mittel für Schwerpunkte und Festivals 2016 gemäß den Ziffern 1- 4 der Anlage. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung zu Ziffer 4 der Anlage alternative Finanzierungen prüft.

 

Die unter den Ziffern 5-9 aufgeführten Projekte werden gemäß des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Verwaltung geprüft und in der nächsten Sitzung behandelt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltsatzung zum Doppelhaushalt 2016/2017. Darüber hinaus sind die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO zu beachten.

Die Verwaltung kann Änderungen im Projektumfang und Zuschusshöhe ohne erneute Beschlussfassung durch den Ausschuss Kunst und Kultur vornehmen.

 

Beschlusstext des Änderungs- bzw. Zusatzantrages

Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verteilung der im Haushaltsjahr 2016 zusätzlichen Mittel für Schwerpunkte und Festivals 2016 unter folgenden Maßgaben:

 

  1. Die Verwaltung legt vor Entscheidung durch den Ausschuss Kunst und Kultur über die o.a. Mittel die Kriterien offen, nach denen sie die Auswahl der vorgeschlagenen Projekte vorgenommen hat
  2. Die Verwaltung legt dar, auf welche Weise in 2016 entsprechend der Vorgaben tatsächlich „Schwerpunkte“ gefördert werden sollen, so  z.B. für den weiteren Ausbau der Strukturen für den Tanz durch eine Stärkung der Tanzfaktur.
  3. Die Verwaltung begründet die Abweichungen von den Grundsätzen zur Vergabe der Schwerpunkt – und Festivalmittel.
  4. Die Verwaltung wird aufgefordert bei dezernatsübergreifenden Projekten wie der unter Ziffer 4 aufgeführten „Preisverleihung Applaus“, die Finanzierung des betreffenden Projekts abzustimmen und legt das Ergebnis der Abstimmung dar.
  5. Ziffer 5  „Digitalisierung“ kann nur beschlossen werden unter dem Vorbehalt, dass das Archiv in öffentlichen Besitz übergeht oder nachhaltig verlässlich öffentlich zugänglich ist.
  6. In die Festivalförderung ist das Festival „Spielarten“ mit aufzunehmen.
  7. Ziffer 6: „Cologne Art Book Fair“: Die Art Book Fair möge ein Eintrittsgeld erheben. Die Verwaltung möge prüfen, ob durch Erhebung von Eintrittsgeldern Einnahmen in Höhe der in Aussicht gestellten Förderung generiert werden können.

 

Die so veränderte Mittelverteilung wird dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.