Sitzung: 02.06.2016 BV1/0017/2016
Zusatz: Sammelumdruck vom 27.04.2016.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 4113/2015/1
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt für das zweite Halbjahr 2016 gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 4. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.