Beschluss, geändert:

1. Die Bezirksvertretung 1 nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017 einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis.

2. Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass der Haushaltsplanentwurf nicht den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entspricht, denn

a) Die zugewiesenen bezirksorientierten Mittel, über die die Bezirksvertretung entscheiden kann, versetzt die Bezirksvertretung nicht in die Lage, ihren Aufgaben gemäß § 37 GO NRW nachzukommen.

b) Die Zuweisung der Haushaltsmittel, welche gemäß § 37 GO NRW Maßnahmen betreffen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen, wurden „Haushaltsmittelscharf“ eingestellt. Eine Entscheidungskompetenz besteht für die Bezirksvertretung damit nicht.

3. Die Bezirksvertretung  beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahr 2016/2017 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 10.05.2016 in Höhe von 59.100 Euro entsprechend der in der Anlage 1 aufgeführten Tabelle. (§ 37 Abs. 3 GO NRW)

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Die Linke.