Beschluss, geändert:
1. Die Bezirksvertretung 1 nimmt den
Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017 einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und
der sonstigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung weist darauf hin,
dass der Haushaltsplanentwurf nicht den Regelungen der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen entspricht, denn
a) Die zugewiesenen bezirksorientierten
Mittel, über die die Bezirksvertretung entscheiden kann, versetzt die
Bezirksvertretung nicht in die Lage, ihren Aufgaben gemäß § 37 GO NRW
nachzukommen.
b) Die Zuweisung der Haushaltsmittel, welche
gemäß § 37 GO NRW Maßnahmen betreffen, deren Bedeutung nicht wesentlich über
den Stadtbezirk hinausgehen, wurden „Haushaltsmittelscharf“ eingestellt. Eine
Entscheidungskompetenz besteht für die Bezirksvertretung damit nicht.
3. Die
Bezirksvertretung beschließt die
Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahr 2016/2017
unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 10.05.2016 in Höhe von 59.100
Euro entsprechend der in der Anlage 1 aufgeführten Tabelle. (§ 37 Abs. 3 GO
NRW)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Die Linke.