Der
Verkehrsausschuss hat die Verwaltung am 09.03.2010 mit der Erstellung des 3. Nahverkehrsplans
für die Stadt Köln beauftragt. Die Verwaltung hat unmittelbar nach
Beschlussfassung die gutachterliche Erstellung des Nahverkehrsplans gemäß den
vorgeschlagenen generellen Handlungsschwerpunkten und planerischen Zielsetzungen
ausgeschrieben und an ein Verkehrsplanungsbüro vergeben. Die benachbarten
Aufgabenträger und die vorhandenen Verkehrsunternehmen wurden mit der Bitte um
Nennung eigener Vorschläge angeschrieben.
Darüber hinaus
wurden in enger Abstimmung mit der KVB eigene Analyse- und Planungsleistungen
wie z.B. eine Analyse der Angebotsqualität sowie eine Analyse der Angebots- und
Nachfragesituation im Abend- und Nachtverkehr, erbracht. In diesem Rahmen und
im Vorgriff auf das Gesamtwerk des 3. Nahverkehrsplans wurden darauf hin
bereits diverse Maßnahmen wie z.B. das neue Angebotskonzept für die Abend- und
Nachtstunden umgesetzt. Während des Erstellungsprozesses des Nahverkehrsplanes
haben sich weitere Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen ergeben, infolge
dessen neue Planungsvorgaben wie die Anforderungen zur Barrierefreiheit
abgeleitet sowie grundlegende Aussagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
überarbeitet werden mussten.
Der Nahverkehrsplan
bildet nach den Änderungen der europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen nicht
nur den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in der Stadt ab, sondern er ist vor
allem Grundlage für die Festlegung der ausreichenden Verkehrsbedienung (Umfang
und Qualität des Verkehrsangebotes sowie Vorgaben für die
verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen) und damit eine
wesentliche Vorgabe für das Leistungsangebot der Verkehrsunternehmen. Nach
Auslaufen der Betrauungsregelung muss die Vergabe von
Aufträgen für den öffentlichen Verkehr ab dem 03.12.2019 in Übereinstimmung mit
den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen.
Die
Voraussetzungen für die Umsetzung einer Direktvergabe an die KVB werden zurzeit
mit Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft. Der Nahverkehrsplan ist hierfür eine wichtige
Grundlage in Zusammenspiel mit der für eine beabsichtigte Direktvergabe
notwendigen Vorabbekanntmachung. Außerdem unterstützt er die Bemühungen der
Stadt Köln und der KVB, die zur Verfügung stehenden Finanzierungsprogramme zur
Modernisierung und zum Neubau der Verkehrsanlagen abrufen zu können. Die
Planungsarbeiten sollen daher zügig zum Abschluss gebracht werden.
Bis zur
Verabschiedung des neuen Nahverkehrsplanes im Rat der Stadt Köln sind folgende
wesentliche Schritte geplant:
1.)
Besprechung
des bisherigen Entwurfes des Nahverkehrsplanes mit den
Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen der Stadt Köln am 11.04.2016,
2.)
Einbringung
des Entwurfes des Nahverkehrsplanes in den Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretungen
vor der Sommerpause 2016 (erste Lesung),
3.)
Abstimmung
des Entwurfs mit der Region (benachbarte Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen, NVR) Anfang 2017 sowie
4.)
abschließende
Beratung des Nahverkehrsplanes in den Bezirksvertretungen, im Verkehrsausschuss
sowie im Rat der Stadt Köln (geplant für das 2. Quartal 2017).
Im Rahmen des o.g. externen Beteiligungsverfahrens wird die Verwaltung alle eingehenden Anregungen, Hinweise und Bedenken prüfen. Hinzu kommen die Hinweise und Anregungen bzw. Prüf- und Änderungsanträge, die aus den Beratungen in den Gremien der Stadt Köln hervorgehen. Die Aufbereitung der detaillierten Stellungnahmen und auch möglicher Handlungsalternativen in Bezug auf nicht umsetzbare oder aufgrund umfangreicherer Untersuchungen nicht kurzfristig abzuwägender Maßnahmen gilt somit für alle o.g. Arbeitsschritte.
Nach erfolgter Beschlussfassung ist eine öffentliche Bekanntmachung des Nahverkehrsplanes im Amtsblatt und im Internet der Stadt Köln geplant.