Beschluss: Kenntnis genommen

Der Verkehrsausschuss hat die Verwaltung am 09.03.2010 mit der Erstellung des 3. Nahverkehrsplans für die Stadt Köln beauftragt. Die Verwaltung hat unmittelbar nach Beschlussfassung die gutachterliche Erstellung des Nahverkehrsplans gemäß den vorgeschlagenen generellen Handlungsschwerpunkten und planerischen Zielsetzungen ausgeschrieben und an ein Verkehrsplanungsbüro vergeben. Die benachbarten Aufgabenträger und die vorhandenen Verkehrsunternehmen wurden mit der Bitte um Nennung eigener Vorschläge angeschrieben.

 

Darüber hinaus wurden in enger Abstimmung mit der KVB eigene Analyse- und Planungsleistungen wie z.B. eine Analyse der Angebotsqualität sowie eine Analyse der Angebots- und Nachfragesituation im Abend- und Nachtverkehr, erbracht. In diesem Rahmen und im Vorgriff auf das Gesamtwerk des 3. Nahverkehrsplans wurden darauf hin bereits diverse Maßnahmen wie z.B. das neue Angebotskonzept für die Abend- und Nachtstunden umgesetzt. Während des Erstellungsprozesses des Nahverkehrsplanes haben sich weitere Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen ergeben, infolge dessen neue Planungsvorgaben wie die Anforderungen zur Barrierefreiheit abgeleitet sowie grundlegende Aussagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden mussten.

 

Der Nahverkehrsplan bildet nach den Änderungen der europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen nicht nur den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in der Stadt ab, sondern er ist vor allem Grundlage für die Festlegung der ausreichenden Verkehrsbedienung (Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes sowie Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen) und damit eine wesentliche Vorgabe für das Leistungsangebot der Verkehrsunternehmen. Nach Auslaufen der Betrauungsregelung muss die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr ab dem 03.12.2019 in Übereinstimmung mit den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen.

 

Die Voraussetzungen für die Umsetzung einer Direktvergabe an die KVB werden zurzeit mit Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft. Der Nahverkehrsplan ist hierfür eine wichtige Grundlage in Zusammenspiel mit der für eine beabsichtigte Direktvergabe notwendigen Vorabbekanntmachung. Außerdem unterstützt er die Bemühungen der Stadt Köln und der KVB, die zur Verfügung stehenden Finanzierungsprogramme zur Modernisierung und zum Neubau der Verkehrsanlagen abrufen zu können. Die Planungsarbeiten sollen daher zügig zum Abschluss gebracht werden.

 

Bis zur Verabschiedung des neuen Nahverkehrsplanes im Rat der Stadt Köln sind folgende wesentliche Schritte geplant:

1.)   Besprechung des bisherigen Entwurfes des Nahverkehrsplanes mit den Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen der Stadt Köln am 11.04.2016,

2.)   Einbringung des Entwurfes des Nahverkehrsplanes in den Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretungen vor der Sommerpause 2016 (erste Lesung),

3.)   Abstimmung des Entwurfs mit der Region (benachbarte Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, NVR) Anfang 2017 sowie

4.)   abschließende Beratung des Nahverkehrsplanes in den Bezirksvertretungen, im Verkehrsausschuss sowie im Rat der Stadt Köln (geplant für das 2. Quartal 2017).

 

Im Rahmen des o.g. externen Beteiligungsverfahrens wird die Verwaltung alle eingehenden Anregungen, Hinweise und Bedenken prüfen.  Hinzu kommen die Hinweise und Anregungen bzw. Prüf- und Änderungsanträge, die aus den Beratungen in den Gremien der Stadt Köln hervorgehen. Die Aufbereitung der detaillierten Stellungnahmen und auch möglicher Handlungsalternativen in Bezug auf nicht umsetzbare oder aufgrund umfangreicherer Untersuchungen nicht kurzfristig abzuwägender Maßnahmen gilt somit für alle o.g. Arbeitsschritte.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung ist eine öffentliche Bekanntmachung des Nahverkehrsplanes im Amtsblatt und im Internet der Stadt Köln geplant.