Beschluss: Kenntnis genommen

Text der Anfrage
(ehemals Antrag AN/1870/2015 - TOP 6.7 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10.12.2015):

 

"1.     Durch eine Versiegelung in Form einer Parkplatzbefestigung/Bebauung können die Ausgasungen nicht verhindert werden. Man kann die Gase allerdings bündeln, gezielt erfassen und verbrennen. Wer trägt die Kosten für eine Ableitung/Verbrennung der Ausgasungen?

 2.      Wir haben vom Kalkberg gelernt, dass die Standsicherheit von Deponien kritisch ist. Beim Bau der Fundamente muss darauf geachtet werden, dass die Dichtigkeit der Deponie zum Grundwasser hin erhalten bleibt. Das VEP sollte klären, welches Risiko der Investor übernimmt - und welches bei der Stadt bleibt."

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Eckgrundstück "Lülsdorfer Straße/Ecke An der Mühle" in Köln-Porz-Langel wird durch den Bebauungsplan 71359/02-00-01 –Arbeitstitel: 1. Änderung In der Bohnenbitze in Köln-Porz-Langel– städtebaulich geordnet. Es wird eine zweigeschossige Wohnbebauung festgesetzt. Aufgrund der defizitären Nahversorgungssituation im Ortsteil Langel soll neues Planungsrecht zwecks Umsetzung eines kleinflächigen Versorgungsstandortes sowie ergänzender Wohnbebauung geschaffen werden. Das Plangebiet der Wohnbaumaßnahme "Lülsdorfer Straße" in Köln-Porz-Langel liegt im Kernbereich der Altlast 71506. Aus der Altlast kommt es zu deponietypischen Ausgasungen, das als besonders kritisch zu bewertende Methan wurde nicht festgestellt. Eine Grundwassergefährdung aus der Deponie wurde ebenfalls nicht festgestellt.

 

1.       Im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben wurde ein Sicherungskonzept erstellt, das eine passive Ausgasung über Gasdrainagen unter den Fundamentplatten der geplanten Wohngebäude vorsieht. Eine aktive Ausgasung (Absaugung und Ableitung, Verbrennung) ist nicht notwendig.

 

2.       Die Kosten für die erhöhten baulichen Aufwendungen können bei der Höhe des Grundstückspreises durch die Stadt Köln berücksichtigt werden, Folgekosten fallen nicht an. Die Deponie 71506 ist nicht mit dem Kalkberg vergleichbar. Ein Risiko bezüglich Grundwasserschäden existiert im Bereich der Altlast 71506 nicht. Die Haftung für eine sichere Fundamentierung der geplanten Wohngebäude und den ordnungsgemäßen Bau der Gasdrainagen liegt beim Investor beziehungsweise Bauherren.