Geänderter
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung unter
Bezugnahme auf den Beschluss 0321/2015 der Bezirksvertretung Innenstadt mit der
Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle (Kiosk), die von einem
Integrationsbetrieb betrieben werden soll. Dazu führt sie unter Einbeziehung
der Politik die hierfür mit den Anliegern (z.B. LVR) nötigen Gespräche und
eruiert vor Ort mögliche Aufstellungsorte. Ziel ist es, dass die Verkaufsstelle
zur Sommersaison 2017 den Betrieb aufnimmt.
2.
Der Betrieb des Kiosks soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes unter
Berücksichtigung von Reinigungs- und Beaufsichtigungsleistungen möglichst aus
einer Hand erfolgen. Nur so kann ein sauberes Erscheinungsbild des
Rheinboulevards durch die kontrollierende und ordnende Wirkung einer festen Verkaufsstelle
dauerhaft gewährleistet werden.
Das Angebot des Kiosks soll qualitätsvoll und auf die Bedürfnisse aller
Besucherinnen und Besucher abgestimmt sein sowie auf müllvermeidende und
nachhaltige Produkte setzen.
3.
Bis zur Einrichtung einer festen und
dauerhaften Verkaufsstelle beauftragt der Rat die Verwaltung mit der
Ausschreibung „Ausschank während der Sommermonate“ mit dem Ziel, einen
Ausschankwagen, wie bereits im Sommer 2015, nördlich der Hohenzollernbrücke
aufzustellen.
4. Rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison 2017 berichtet die Verwaltung
den zuständigen Gremien über den Sachstand.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.