Geänderter Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf den Beschluss 0321/2015 der Bezirksvertretung Innenstadt mit der Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle (Kiosk), die von einem Integrationsbetrieb betrieben werden soll. Dazu führt sie unter Einbeziehung der Politik die hierfür mit den Anliegern (z.B. LVR) nötigen Gespräche und eruiert vor Ort mögliche Aufstellungsorte. Ziel ist es, dass die Verkaufsstelle zur Sommersaison 2017 den Betrieb aufnimmt.

2.    Der Betrieb des Kiosks soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes unter Berücksichtigung von Reinigungs- und Beaufsichtigungsleistungen möglichst aus einer Hand erfolgen. Nur so kann ein sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards durch die kontrollierende und ordnende Wirkung einer festen Verkaufsstelle dauerhaft gewährleistet werden.
Das Angebot des Kiosks soll qualitätsvoll und auf die Bedürfnisse aller Besucherinnen und Besucher abgestimmt sein sowie auf müllvermeidende und nachhaltige Produkte setzen.

3.    Bis zur Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausschreibung „Ausschank während der Sommermonate“ mit dem Ziel, einen Ausschankwagen, wie bereits im Sommer 2015, nördlich der Hohenzollernbrücke aufzustellen.

4.    Rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison 2017 berichtet die Verwaltung den zuständigen Gremien über den Sachstand.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.