Beschluss:

 

„Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, die Planungskriterien über den Einbau von taktilen Elementen in Bürgersteigen zur Querung von Straßen zur Prüfung vorzulegen.

Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, die Planungskriterien von Bürgersteigen zur Querung von Straßen von gehbehinderten Menschen insbesondere Rollstuhlfahrer und Benutzern von Rollatoren zur Prüfung vorzulegen.“

 

Antwort der Verwaltung

Die Planungskriterien/Ausbaustandards für barrierefreie Querungsstellen sind als Anlage beigefügt.

 

Die städtischen Ausbaustandards für barrierefreies Bauen sind Ergebnis eines fortlaufenden Abstimmungsprozesses zwischen der Stadt Köln und Vertretern der örtlichen Behindertenverbände. Als Grundlage für die festzulegenden Standards dienen dabei übergeordnete Regelwerke, wie z.B. die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt06, die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) und die DIN 32984 (Bodenindikatoren im öffentlichen Raum), in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Der aktuelle Standard für Querungsstellen sieht vor, die Bordsteine im Bereich der Fußgängerfurten mit einer durchgehenden Auftrittshöhe von 3 cm einzubauen. Dies stellt die maximale Höhendifferenz dar, die mit einem Rollstuhl oder Rollator ohne fremde Hilfe überrollt werden kann, ist zugleich aber auch der geringste Wert, der mit einem Langstock zu ertasten ist. Diese Lösung wurde mit den Behindertenvertretern und hier insbesondere mit den Rollstuhl und Rollator Nutzenden sowie den Blinden und Sehbehinderten nach ausführlicher Diskussion und Abwägung einvernehmlich als Standard festgelegt.

 

Darüber hinaus sieht der Standard an gesicherten Querungen (Ampeln, Fußgängerüberwege) den Einsatz von taktilen Elementen vor. An ungesicherten Querungen (Wartepflicht für zu Fuß Gehende) werden diese hingegen nur bei Bedarf verlegt. In Abhängigkeit der örtlichen und/ oder verkehrlichen Situation weisen die taktilen Elemente dabei verschiedene Verlegemuster auf. Diese können den beigefügten Regelzeichnungen entnommen werden.

 

Die Verlegemuster wurden ebenfalls mit den Behindertenverbänden abgestimmt und werden bei Bedarf auch weiterhin angepasst. So wurden zum Beispiel in den zurückliegenden Jahren nach Kritik von Seiten der Rollstuhl bzw. Rollator Nutzenden die Breiten der taktilen Felder teilweise reduziert (auf das erforderliche Minimum) und der Noppenplattentyp optimiert (Kalotte statt Kegelstumpf).

 

Der städtische Standard für barrierefreie Querungsstellen steht im Einklang mit den o.g. Regelwerken für barrierefreies Bauen.