Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln beschließt die anlagen- und brandschutztechnische Ertüchtigung der unterirdischen Betriebsräume (Verteilerebene des Altbauwerks) der oberirdischen Haltestelle Heumarkt.

2.      Der Rat der Stadt Köln beschließt, die KVB AG aufgrund von Synergieeffekten und anderer prioritärer Maßnahmen beim Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau im Wege einer Inhouse-Vergabe mit den Ertüchtigungsarbeiten in den unterirdischen Betriebsräumen der oberirdischen Haltestelle Heumarkt zu beauftragen und ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Inhouse-Vertrag abzuschließen.

3.      Die benötigten Mittel in Höhe von rund 403.600 EUR (netto) bzw. 480.300 EUR (brutto) wurden im Haushaltsplan 2015, im Teilergebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – berücksichtigt.

Die Maßnahme konnte in 2015 nicht umgesetzt werden, so dass die veranschlagten Mittel im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 in eine Instandhaltungsrückstellung zugeführt wurden. Die benötigte Auszahlungsermächtigung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wurde im Rahmen der Anmeldung zum Doppelhaushalt 2016/2017 berücksichtigt.

Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. Ziff. 1 GO NRW liegen vor, da es sich aufgrund der brandschutzrechtlichen Bestimmungen um eine rechtliche Verpflichtung handelt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt