1. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Piraten sowie Deine Freunde):

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Brücke so auszugestalten, dass der Radverkehr zukünftig mit einfachen Mitteln sicher auf der heute jeweils rechten Fahrspur geführt werden kann.

2.      Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss nach Abschluss der Brückensanierung einmal jährlich über die Verkehrsentwicklung auf der Mülheimer Brücke berichten, um feststellen zu können, wann es die Gesamtverkehrsverhältnisse zulassen, die Radfahrenden auf den jeweils heute rechten Fahrspuren zu führen.

3.      Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Planungen für zusätzliche direkte Rampenbauwerke für Radfahrende und ZuFußgehende vorzulegen. Zumindest die Rampen zum nördlichen Fuß- und Radweg der Brücke sind behindertengerecht anzulegen.

4.      Die Anschlüsse für den zu erwartenden Gürtelradweg an die Mülheimer Brücke sind so zu planen, dass dieser mit einfachen Mitteln auf die sanierte Brücke geführt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt

 

2. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 116.313.508,78 Euro (Bau- und Planungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15 % (15.171.327,23 Euro) der Bruttogesamtkosten der Maßnahme. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget (101.142.181,55 Euro) ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung in den politischen Gremien verfügen.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.500,000,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0310 Grunderneuerung Mülheimer Brücke, Hj. 2016.

 

Die Maßnahme verstößt nicht gegen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Brücke so auszugestalten, dass der Radverkehr zukünftig mit einfachen Mitteln sicher auf der heute jeweils rechten Fahrspur geführt werden kann.

 

2. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss nach Abschluss der Brückensanierung einmal jährlich über die Verkehrsentwicklung auf der Mülheimer Brücke berichten, um feststellen zu können, wann es die Gesamtverkehrsverhältnisse zulassen, die Radfahrenden auf den jeweils heute rechten Fahrspuren zu führen.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Planungen für zusätzliche direkte Rampenbauwerke für Radfahrende und ZuFußgehende vorzulegen. Zumindest die Rampen zum nördlichen Fuß- und Radweg der Brücke sind behindertengerecht anzulegen.

 

4. Die Anschlüsse für den zu erwartenden Gürtelradweg an die Mülheimer Brücke sind so zu planen, dass dieser mit einfachen Mitteln auf die sanierte Brücke geführt werden kann.


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt