Sitzung: 28.06.2016 VKA/0021/2016
Zusatz: II. Durchgang
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1105/2016
1. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Piraten sowie Deine Freunde):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Brücke so
auszugestalten, dass der Radverkehr zukünftig mit einfachen Mitteln sicher auf
der heute jeweils rechten Fahrspur geführt werden kann.
2. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss nach
Abschluss der Brückensanierung einmal jährlich über die Verkehrsentwicklung auf
der Mülheimer Brücke berichten, um feststellen zu können, wann es die
Gesamtverkehrsverhältnisse zulassen, die Radfahrenden auf den jeweils heute
rechten Fahrspuren zu führen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Planungen
für zusätzliche direkte Rampenbauwerke für Radfahrende und ZuFußgehende
vorzulegen. Zumindest die Rampen zum nördlichen Fuß- und Radweg der Brücke sind
behindertengerecht anzulegen.
4. Die Anschlüsse für den zu erwartenden Gürtelradweg
an die Mülheimer Brücke sind so zu planen, dass dieser mit einfachen Mitteln
auf die sanierte Brücke geführt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen die FDP-Fraktion zugestimmt
2. Beschluss (Gesamtabstimmung über
die so geänderte Verwaltungsvorlage):
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Gesamtinstandsetzung
der Mülheimer Brücke mit Gesamtkosten
in Höhe von brutto 116.313.508,78 Euro (Bau- und Planungskosten) und beauftragt
die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von
15 % (15.171.327,23 Euro) der Bruttogesamtkosten der Maßnahme. Durch den
Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget (101.142.181,55 Euro)
ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über
den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung in den politischen Gremien verfügen.
Die
Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.500,000,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung
für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0310 Grunderneuerung
Mülheimer Brücke, Hj. 2016.
Die Maßnahme
verstößt nicht gegen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. §
82 GO NRW.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Brücke so auszugestalten, dass
der Radverkehr zukünftig mit einfachen Mitteln sicher auf der heute jeweils
rechten Fahrspur geführt werden kann.
2. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss nach Abschluss der
Brückensanierung einmal jährlich über die Verkehrsentwicklung auf der Mülheimer
Brücke berichten, um feststellen zu können, wann es die
Gesamtverkehrsverhältnisse zulassen, die Radfahrenden auf den jeweils heute
rechten Fahrspuren zu führen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Planungen für zusätzliche
direkte Rampenbauwerke für Radfahrende und ZuFußgehende vorzulegen. Zumindest
die Rampen zum nördlichen Fuß- und Radweg der Brücke sind behindertengerecht
anzulegen.
4. Die Anschlüsse für den zu erwartenden Gürtelradweg an die Mülheimer
Brücke sind so zu planen, dass dieser mit einfachen Mitteln auf die sanierte
Brücke geführt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt