Beschlüsse:

 

I. Mündlich vorgetragener Änderungsantrag von Ratsmitglied Börschel

   hier: Alternativbeschluss aus der Beschlussvorlage:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ im Haushaltsjahr 2018 einen zweckgebundenen Betriebskostenzuschuss in Höhe des in der mittelfristigen Finanzplanung 2013-2018 ausgewiesenen Fehlbetrages von 582,7 Tsd. € zu gewähren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD- Fraktion und der Gruppe pro Köln abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 23.06.2016:

 

a.    .Auf Basis des Änderungsvorschlags zum Hpl 2016/2017 der Antragsteller zur Verwendung der Kulturförderabgabe wird für das Haushaltsjahr 2018 ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 450.000 Euro – finanziert aus der Kulturförderabgabe - zur Verfügung gestellt. Die Mittelfreigabe erfordert einen Beschluss des Finanzausschusses auf Basis des vorzulegenden Wirtschaftsplans 2018.

 

b.    Die Achtbrücken GmbH stellt für 2018 einen Wirtschaftsplan für das Festival auf. Dabei sind alle geeigneten Möglichkeiten zur Aufwandsreduzierung und Ertragssteigerung zu nutzen und dem Aufsichtsrat, dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Finanzausschuss darzustellen. Der Wirtschaftsplan 2018 und eine mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2021 sind dem Aufsichtsrat, dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Finanzausschuss bis Mitte 2017 vorzulegen, um eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Dabei soll eine Fortschreibung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 450.000 Euro zugrunde gelegt werden.

 

c.    Vorschläge zur Optimierung der Organisation und Durchführung des zukünftigen Festivals unter besonderer Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit werden dem Aufsichtsrat zusammen mit dem Wirtschaftsplan 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt sowie dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

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Anmerkungen:

 

- Diese Angelegenheit wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit Punkt

 

2.1  Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Das Festival ACHT BRÜCKEN/Musik für Köln darf nicht weiter im Ungewissen bleiben: Es muss auf langfristige Finanzierungsgrundlagen gestellt werden"

       AN/1109/2016

 

behandelt.

 

- Die SPD-Fraktion erklärt im Anschluss, dass sie dem Beschlussvorschlag des

  Finanzausschusses tatsächlich nicht zustimmen sondern wie im Finanzausschuss ablehnen

  wollten.