Beschlüsse:
I. Mündlich
vorgetragener Änderungsantrag von Ratsmitglied Börschel
hier: Alternativbeschluss aus der
Beschlussvorlage:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ im Haushaltsjahr 2018 einen zweckgebundenen Betriebskostenzuschuss in Höhe des in der mittelfristigen Finanzplanung 2013-2018 ausgewiesenen Fehlbetrages von 582,7 Tsd. € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD- Fraktion und der Gruppe pro Köln abgelehnt.
II. Beschluss in der
Fassung der Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 23.06.2016:
a. .Auf Basis des Änderungsvorschlags zum Hpl
2016/2017 der Antragsteller zur Verwendung der Kulturförderabgabe wird für das
Haushaltsjahr 2018 ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 450.000 Euro –
finanziert aus der Kulturförderabgabe - zur Verfügung gestellt. Die
Mittelfreigabe erfordert einen Beschluss des Finanzausschusses auf Basis des
vorzulegenden Wirtschaftsplans 2018.
b. Die Achtbrücken GmbH stellt für 2018 einen
Wirtschaftsplan für das Festival auf. Dabei sind alle geeigneten Möglichkeiten
zur Aufwandsreduzierung und Ertragssteigerung zu nutzen und dem Aufsichtsrat,
dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Finanzausschuss darzustellen. Der
Wirtschaftsplan 2018 und eine mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2021 sind
dem Aufsichtsrat, dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Finanzausschuss bis
Mitte 2017 vorzulegen, um eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Dabei soll eine
Fortschreibung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 450.000 Euro zugrunde
gelegt werden.
c. Vorschläge
zur Optimierung der Organisation und Durchführung des zukünftigen Festivals
unter besonderer Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit werden dem
Aufsichtsrat zusammen mit dem Wirtschaftsplan 2018 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt sowie dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Finanzausschuss zur
Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
____________
Anmerkungen:
- Diese Angelegenheit wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit Punkt
2.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion
betreffend "Das Festival ACHT BRÜCKEN/Musik für Köln darf nicht weiter im
Ungewissen bleiben: Es muss auf langfristige Finanzierungsgrundlagen gestellt
werden"
AN/1109/2016
behandelt.
- Die SPD-Fraktion erklärt im Anschluss, dass sie dem Beschlussvorschlag des
Finanzausschusses tatsächlich nicht zustimmen sondern wie im Finanzausschuss ablehnen
wollten.