Ausgangslage
Die Beratung in den
betroffenen 7 Bezirksvertretungen ließ erkennen, dass vor endgültiger
Beschlussfassung über das Konzept Bürgerinformationsveranstaltungen gewünscht
wurden, insbesondere um die vorgesehenen Maßnahmen näher zu erläutern.
Die genannte Ratsvorlage
konnte aufgrund der nachfolgend beschriebenen Rückmeldung des Landes seitens
der Verwaltung nicht in der vorgesehenen Form in die weitere Beratung der
politischen Gremien eingebracht werden.
Sitzung der
Interministeriellen Arbeitsgruppe vom 17.11.2015
Das IHK wurde in der
Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) des Landes am
17.11.2015 behandelt. Die schriftliche Rückmeldung des Landes liegt der Stadt
seit 23.12.2015 vor. Im Ergebnis wurde in der ersten Beratung des Landes zwar
der Gesamtansatz des Programms positiv bewertet, aber noch keine Anerkennung
ausgesprochen, da in mehrfacher Hinsicht Änderungsbedarf geäußert wurde.
Aus Sicht des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV NRW) besteht die Notwendigkeit der
Erstellung von einzelnen IHK‘s für jeden Sozialraum. Die Sozialräume
„Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven“, „Humboldt/Gremberg/ Kalk“ und
„Bilderstöckchen“ werden in der ersten Bewertung des Landes als nicht
anerkennungsfähig angesehen, da sie aus Sicht des MBWSV NRW nicht in ausreichendem
Maß städtebauliche Einzelmaßnahmen enthalten. Daneben sieht das Land bei
mehreren Maßnahmen mit Aktivierungscharakter (z.B. Quartiersmanagement und
Verfügungsfonds sowie Sozialraumorientierte Stadtentwicklung) Handlungsbedarf
hinsichtlich einer Zusammenführung der Maßnahmen. Weiterer Handlungsbedarf
wurde hinsichtlich verschiedener Förderzugänge ersichtlich, der eine erneute
Überprüfung erfordert.
Verwaltungsinterne
Neuausrichtung und Vorabstimmung mit dem Land
Die Verwaltung hat den
Änderungsbedarf der verschiedenen beteiligten Ministerien des Landes
systematisch aufbereitet. In der Sitzung des verwaltungsinternen
Lenkungskreises am 12.01.2016 wurde vereinbart, einen „Prototyp“ für das vom
Land geforderte Einzel-IHK für den Sozialraum Meschenich und Rondorf zu
entwickeln, sowie einen Vorschlag für die geforderte Zusammenführung von
Maßnahmen mit Aktivierungscharakter zu erarbeiten. Auf Basis dieser Unterlagen
erfolgte am 23. März 2016 ein weiteres Abstimmungsgespräch im MBWSV NRW, in dem ein positives Votum zu den
überarbeiteten Unterlagen erzielt werden konnte.
Die nächste Sitzung der IntermAG, in der die
überarbeiteten Handlungskonzepte behandelt werden können, findet am 15.06.2016
statt. In einer weiteren Sitzung des Lenkungskreises am 30.03.2016 wurde
verwaltungsintern die folgende weitere Vorgehensweise vereinbart:
Aufgrund der erforderlichen inhaltlichen
Anpassungen sowie aufgrund der geforderten Erstellung von Einzel-IHK’s, ist ein
stufenweises Vorgehen notwendig. Die Einreichung der einzelnen IHK´s für die
jeweiligen Sozialräume zur Anerkennung durch die IntermAG erfolgt dem
entsprechend sukzessiv.
In diesem abgestuften Verfahren werden bis zur
nächsten Sitzung der IntermAG am 15.06.2016 die folgenden drei Einzel-IHK´s auf
Basis des mit dem Land abgestimmten Prototyps erstellt und zur Anerkennung
eingereicht:
-
Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
-
Sozialraum Meschenich und Rondorf
-
Sozialräume Mülheim-Nord und Keupstraße sowie
Buchheim und Buchforst
Die verwaltungsintern vorgenommene Priorisierung
fußt auf folgenden Einschätzungen:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
In Chorweiler und den angrenzenden Quartieren wird
auch durch das Land ein erhöhter Handlungsbedarf gesehen. Insbesondere in
Chorweiler-Mitte sind bereits weitergehende Landes- und Bundesförderungen
ausgesprochen worden. Um hier Synergien für den ganzen Sozialraum zu erzeugen,
ist es sinnvoll und notwendig, alle laufendenden und geplanten Fördermaßnahmen
in einen zeitlichen und inhaltlichen Gesamtzusammenhang zu integrieren.
Meschenich und Rondorf
In Meschenich und Rondorf besteht insbesondere hinsichtlich der
Siedlung „Am Kölnberg“ und den damit verbundenen Herausforderungen ein sehr
hoher Handlungsbedarf. Hier hat das Land sein besonderes Interesse an einem
Integrierten Handlungskonzept formuliert.
Buchheim und Buchforst / Mülheim-Nord und
Keupstraße
Für die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie
Mülheim-Nord und Keupstraße stellt das Land eine Förderung als Fortsetzung des
Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 in Aussicht. Der zeitliche Druck für die
Erstellung eines IHK für diese Sozialräume Räume ist gegeben, da die
Realisierung als Fortsetzungsprogramm nur möglich ist, solange das Land das
abgeschlossene Förderprogramm mit dem Bund noch nicht schlussabgerechnet hat.
Dieses ist bislang noch nicht erfolgt.
Die Verwaltung hält an dem integrierten
Gesamtprogrammgedanken von „Starke Veedel –Starkes Köln“, welches Grundlage für
die Förderung von Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ist, fest.
Aufgrund der Anforderungen des MBWSV, für jedes Quartier ein eigenes IHK zu
erstellen und zur Anerkennung vorzulegen, wird die Verwaltung im Laufe der
nächsten ein bis zwei Jahre zusätzlich für die weiteren Sozialräume diese
Einzelkonzepte erarbeiten, um das mit der Quartiersentwicklung verbundene Ziel
der Verbesserung der sozialen Balance in der Stadt zu erreichen.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere bei allen
Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können, zu prüfen, wie sich die engen zeitlichen
Festlegungen der Förderung von Maßnahmen aus dem EFRE auf die jeweilige
Programmumsetzung (3 Jahre ab Bewilligung inkl. Abrechnung) auswirkt. Im
Einzelfall ist zu entscheiden, ob auf eine Beantragung dieser Fördermittel
verzichtet wird und ausschließlich Städtebaufördermittel beantragt werden.
Bereits vor Fertigstellung und Anerkennung der
Integrierten Handlungskonzepte für weitere Sozialräume können schon Maßnahmen,
die aus ESF-Mitteln gefördert werden, als übergreifende Maßnahmen auch in
weiteren Sozialräumen beginnen.
Eine erneute Vorlage an die politischen Gremien mit
der Zielrichtung eines Ratsbeschlusses ist seitens der Verwaltung vorgesehen,
wenn ein positiver Beschluss der IntermAG für die drei eingereichten Konzepte
vorliegt. Es wird jeweils eine Ratsvorlage für die sozialraumbezogenen
Einzel-IHK einschließlich des in diesem Raum vorgesehenen Maßnahmenpaketes mit
Bezug zum beigefügten Gesamtprogramm“ Starke Veedel – Starkes Köln“ zur
Beratung und Entscheidung vorgelegt. In diesem Rahmen werden dann auch die noch
ausstehenden Bürgerinformationsveranstaltungen in den betroffenen Bezirken
nachgeholt.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass das Land das
IHK „Starke Veedel-Starkes Köln“ ungeachtet der vielfältigen Änderungswünsche
grundsätzlich begrüßt hat und die Stadt ausdrücklich zur Fortführung ermuntert
hat. Zur zukünftigen Beantragung von Städtebaufördermitteln wird, unabhängig
von der EFRE-Förderperiode, für jeden Sozialraum ein eigenes Integriertes
Handlungskonzept benötigt.