Beschluss: Kenntnis genommen

Ausgangslage

Die Verwaltung hat das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln“ im September 2015 dem Land zur Anerkennung vorgelegt. Da die EU-Förderperiode und die mit dem Aufruf „Starke Menschen-starke Quartiere“ des Landes NRW verbundenen EU-Fördermittel auf den Zeitraum bis 2020 begrenzt sind, hat die Verwaltung parallel zur Abgabe des IHK beim Land einen entsprechenden Ratsbeschluss unter Nr. 2899/2015 vorbereitet und in die Beratung eingebracht.

Die Beratung in den betroffenen 7 Bezirksvertretungen ließ erkennen, dass vor endgültiger Beschlussfassung über das Konzept Bürgerinformationsveranstaltungen gewünscht wurden, insbesondere um die vorgesehenen Maßnahmen näher zu erläutern.

Die genannte Ratsvorlage konnte aufgrund der nachfolgend beschriebenen Rückmeldung des Landes seitens der Verwaltung nicht in der vorgesehenen Form in die weitere Beratung der politischen Gremien eingebracht werden.

 

Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe vom 17.11.2015

Das IHK wurde in der Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) des Landes am 17.11.2015 behandelt. Die schriftliche Rückmeldung des Landes liegt der Stadt seit 23.12.2015 vor. Im Ergebnis wurde in der ersten Beratung des Landes zwar der Gesamtansatz des Programms positiv bewertet, aber noch keine Anerkennung ausgesprochen, da in mehrfacher Hinsicht Änderungsbedarf geäußert wurde.

Aus Sicht des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV NRW) besteht die Notwendigkeit der Erstellung von einzelnen IHK‘s für jeden Sozialraum. Die Sozialräume „Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven“, „Humboldt/Gremberg/ Kalk“ und „Bilderstöckchen“ werden in der ersten Bewertung des Landes als nicht anerkennungsfähig angesehen, da sie aus Sicht des MBWSV NRW nicht in ausreichendem Maß städtebauliche Einzelmaßnahmen enthalten. Daneben sieht das Land bei mehreren Maßnahmen mit Aktivierungscharakter (z.B. Quartiersmanagement und Verfügungsfonds sowie Sozialraumorientierte Stadtentwicklung) Handlungsbedarf hinsichtlich einer Zusammenführung der Maßnahmen. Weiterer Handlungsbedarf wurde hinsichtlich verschiedener Förderzugänge ersichtlich, der eine erneute Überprüfung erfordert.

 

Verwaltungsinterne Neuausrichtung und Vorabstimmung mit dem Land

Die Verwaltung hat den Änderungsbedarf der verschiedenen beteiligten Ministerien des Landes systematisch aufbereitet. In der Sitzung des verwaltungsinternen Lenkungskreises am 12.01.2016 wurde vereinbart, einen „Prototyp“ für das vom Land geforderte Einzel-IHK für den Sozialraum Meschenich und Rondorf zu entwickeln, sowie einen Vorschlag für die geforderte Zusammenführung von Maßnahmen mit Aktivierungscharakter zu erarbeiten. Auf Basis dieser Unterlagen erfolgte am 23. März 2016 ein weiteres Abstimmungsgespräch im MBWSV NRW, in dem ein positives Votum zu den überarbeiteten Unterlagen erzielt werden konnte.

Die nächste Sitzung der IntermAG, in der die überarbeiteten Handlungskonzepte behandelt werden können, findet am 15.06.2016 statt. In einer weiteren Sitzung des Lenkungskreises am 30.03.2016 wurde verwaltungsintern die folgende weitere Vorgehensweise vereinbart:

Aufgrund der erforderlichen inhaltlichen Anpassungen sowie aufgrund der geforderten Erstellung von Einzel-IHK’s, ist ein stufenweises Vorgehen notwendig. Die Einreichung der einzelnen IHK´s für die jeweiligen Sozialräume zur Anerkennung durch die IntermAG erfolgt dem entsprechend sukzessiv.

In diesem abgestuften Verfahren werden bis zur nächsten Sitzung der IntermAG am 15.06.2016 die folgenden drei Einzel-IHK´s auf Basis des mit dem Land abgestimmten Prototyps erstellt und zur Anerkennung eingereicht:

-      Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

-      Sozialraum Meschenich und Rondorf

-      Sozialräume Mülheim-Nord und Keupstraße sowie Buchheim und Buchforst

 

Die verwaltungsintern vorgenommene Priorisierung fußt auf folgenden Einschätzungen:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

In Chorweiler und den angrenzenden Quartieren wird auch durch das Land ein erhöhter Handlungsbedarf gesehen. Insbesondere in Chorweiler-Mitte sind bereits weitergehende Landes- und Bundesförderungen ausgesprochen worden. Um hier Synergien für den ganzen Sozialraum zu erzeugen, ist es sinnvoll und notwendig, alle laufendenden und geplanten Fördermaßnahmen in einen zeitlichen und inhaltlichen Gesamtzusammenhang zu integrieren.

Meschenich und Rondorf

In Meschenich und Rondorf  besteht insbesondere hinsichtlich der Siedlung „Am Kölnberg“ und den damit verbundenen Herausforderungen ein sehr hoher Handlungsbedarf. Hier hat das Land sein besonderes Interesse an einem Integrierten Handlungskonzept formuliert.

Buchheim und Buchforst / Mülheim-Nord und Keupstraße

Für die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße stellt das Land eine Förderung als Fortsetzung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 in Aussicht. Der zeitliche Druck für die Erstellung eines IHK für diese Sozialräume Räume ist gegeben, da die Realisierung als Fortsetzungsprogramm nur möglich ist, solange das Land das abgeschlossene Förderprogramm mit dem Bund noch nicht schlussabgerechnet hat. Dieses ist bislang noch nicht erfolgt.

Die Verwaltung hält an dem integrierten Gesamtprogrammgedanken von „Starke Veedel –Starkes Köln“, welches Grundlage für die Förderung von Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ist, fest. Aufgrund der Anforderungen des MBWSV, für jedes Quartier ein eigenes IHK zu erstellen und zur Anerkennung vorzulegen, wird die Verwaltung im Laufe der nächsten ein bis zwei Jahre zusätzlich für die weiteren Sozialräume diese Einzelkonzepte erarbeiten, um das mit der Quartiersentwicklung verbundene Ziel der Verbesserung der sozialen Balance in der Stadt zu erreichen.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere bei allen Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können, zu prüfen, wie sich die engen zeitlichen Festlegungen der Förderung von Maßnahmen aus dem EFRE auf die jeweilige Programmumsetzung (3 Jahre ab Bewilligung inkl. Abrechnung) auswirkt. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob auf eine Beantragung dieser Fördermittel verzichtet wird und ausschließlich Städtebaufördermittel beantragt werden.

Bereits vor Fertigstellung und Anerkennung der Integrierten Handlungskonzepte für weitere Sozialräume können schon Maßnahmen, die aus ESF-Mitteln gefördert werden, als übergreifende Maßnahmen auch in weiteren Sozialräumen beginnen.

Eine erneute Vorlage an die politischen Gremien mit der Zielrichtung eines Ratsbeschlusses ist seitens der Verwaltung vorgesehen, wenn ein positiver Beschluss der IntermAG für die drei eingereichten Konzepte vorliegt. Es wird jeweils eine Ratsvorlage für die sozialraumbezogenen Einzel-IHK einschließlich des in diesem Raum vorgesehenen Maßnahmenpaketes mit Bezug zum beigefügten Gesamtprogramm“ Starke Veedel – Starkes Köln“ zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. In diesem Rahmen werden dann auch die noch ausstehenden Bürgerinformationsveranstaltungen in den betroffenen Bezirken nachgeholt.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass das Land das IHK „Starke Veedel-Starkes Köln“ ungeachtet der vielfältigen Änderungswünsche grundsätzlich begrüßt hat und die Stadt ausdrücklich zur Fortführung ermuntert hat. Zur zukünftigen Beantragung von Städtebaufördermitteln wird, unabhängig von der EFRE-Förderperiode, für jeden Sozialraum ein eigenes Integriertes Handlungskonzept benötigt.