Nachtrag: 15.09.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

 

Die Bezirksvertretung Porz

1. nimmt die Niederschrift….. zur Kenntnis. Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept am 19.11.2015 zugesagte Prüfung aller aus der Diskussion mitgenommenen „Hausaufgaben“ erfolgt verwaltungsseitig wie den Bürgern zugesagt. Das Prüfungsergebnis ist nachvollziehbar darzustellen und der BV Porz zur Kenntnis zu geben.

 

2. beauftragt die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen:

a. Ein Verkehrsgutacher wird den Vorschlag der Verwaltung sowie den „Gegenvorschlag“ der Bürger untersuchen und Aussagen treffen, insbesondere bezgl.

- der besten Lage des neuen Knotenpunktes (verkehrstechnische Detailplanung)

- zur Lage der Stellplätze

- zu den vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelungen

- der Möglichkeit der Ausweisung einer Spielstraße.

b. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt ein Fachbüro ein Verkehrsgutachten, das die Auswirkungen der Planung untersucht. Die Straße „Langeler Berg“ ist den Anforderungen entsprechend, über den derzeitigen Stand hinaus, zu verbreitern.

c. Für die „Hintergasse“ ist ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dabei sind die Belange der Feuerwehr nicht zu vernachlässigen!

d. Über die Grundanforderung hinaus ist das 1, 5 fache (mindestens jedoch 2 Stück) der PKW Stellplätze je WE nachzuweisen und mindestens 6 PKW Stellplätze für Besucher im Baugebiet vorzusehen.

e. Die Bebauung ist, wie umliegend,  als individuelle Gebäude zu

planen. Die Wohneinheiten sind dem dörflichen Charakter anzupassen und somit zu reduzieren bzw. die Grundstücksgröße zu erhöhen – ähnlich dem Baugebiet „Hinter Hoven“.

Die

*FIRSTHÖHE                      =         max 10.50m

*TRAUFHÖHE                    =         max   3,80m

*GESCHOSSE                    =         max   zwei Geschosse

*DACHFORM                      =         Satteldach oder Satteldach mit Krüppelwalm

*DACHGAUBEN    =         Dachgauben sind zulässig.

*DACHNEIGUNG  =         35 – 45 Grad

f. Eine Erweiterung des Baufeldes ist vor einer Verkehrsinfrastrukturverbesserung durch die Verlängerung der Linie 7 nach Langel sowie der Umgehungsstraße um Zündorf herum, nicht zugelassen.

3. Beauftragt die Verwaltung, die geforderten Verkehrskonzeptionen und das neue

Planungskonzept der Bezirksvertretung vorzustellen sowie zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Abschnittsweise Abstimmung:

  1. Einstimmig beschlossen.
  2. Mehrheitlich beschlossen.
    Ja                    12 Stimmen                CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts (AfD),
    .                                                           Frau Wilden (Pro Köln)

Nein                 6 Stimmen                  SPD, Herr Eberle (Linke)

  1. Mehrheitlich beschlossen.

Ja                    12 Stimmen                CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts (AfD),
.                                                           Frau Wilden (Pro Köln)

Nein                 6 Stimmen                  SPD, Herr Eberle (Linke)