Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die beantragte Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans ab:


 

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Zusatz:

Im Anschluss schlägt Herr von der Stein vor die Höhere Landschaftsbehörde und mittelfristig ggf. auch Umweltminister Remmel zu kontaktieren mit dem Ziel die Untere Landschaftsbehörde anzuweisen, keine derartige Befreiung zu erteilen. Nach kurzer Diskussion erfolgt zu diesen zwei Vorschlägen eine ergänzende Abstimmung des Beirats:


Abstimmungsergebnis:

Kontaktaufnahme mit der Höheren Landschaftsbehörde mit dem Ziel die ULB anzuweisen, keine derartige Befreiung zu erteilen:

 

12 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

 

Information des Umweltministers Herrn Remmel zur Thematik: Überstimmen von Beiratsentscheidungen durch die Vertretungskörperschaften

 

11 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltung