Sitzung: 05.09.2016 BV9/0016/2016
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1966/2016
Gemäß §36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Gesamtinstandsetzung
der Mülheimer Brücke mit Gesamtkosten
in Höhe von brutto 116.313.508,78 Euro (Bau- und Planungskosten) und beauftragt
die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15 % (15.171.327,23
Euro) der Bruttogesamtkosten der Maßnahme. Durch den Baubeschluss wird jedoch
lediglich das Maßnahmenbudget (101.142.181,55 Euro) ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung
in den politischen Gremien verfügen.
Die
Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.500,000,00 Euro des
Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung
für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0310 Grunderneuerung Mülheimer Brücke, Hj. 2016.
Die Maßnahme verstößt nicht gegen die Vorschriften
der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.