Beschluss:

Gemäß §36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 116.313.508,78 Euro (Bau- und Planungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15 % (15.171.327,23 Euro) der Bruttogesamtkosten der Maßnahme. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget (101.142.181,55 Euro) ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung in den politischen Gremien verfügen.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.500,000,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0310 Grunderneuerung Mülheimer Brücke, Hj. 2016.

 

Die Maßnahme verstößt nicht gegen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.