Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Wegeverbindung zwischen Paul-Nießen-Straße und Zollstockgürtel (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Teilfläche aus Flurstück 1054) als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer gemäß § 3 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG) zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend Frau Bussmann).