Nachtrag: 28.06.2016

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen beschließt der Rat die Sache nach der Erörterung  zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung zu überweisen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.