Beschluss:
I.
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2016/2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung.
Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung
neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung
von Mehrausgaben nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der
allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.
Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation
grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen,
da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.
II. Weiterhin beschließt
der Rat:
1.
Konzeption und Aufbau eines kommunalen Förderprogramms für die private
Altbaumodernisierung für die Vergabe von Zuschüssen (in 2017 1 Mio. €). Ziel ist es, mit den
geförderten Maßnahmen eine CO2-Reduktion zu erreichen. Anhand dieses
Kriteriums ist eine gestaffelte Förderung z. B. von 5 bis 25 % der Kosten für
die Sanierungsmaßnahme vorzusehen. Das Förderkonzept soll dafür geeignete Programme
des Landes, des Bundes bzw. anderer Institutionen nutzen und in ein
Förderprogramm einbeziehen. Dabei ist ggf. vertraglich sicherzustellen, dass
für den Fall der Weitergabe der Kosten an Dritte (Mieter), der Zuschussanteil
nicht berücksichtigt wird.
2. Der Wunsch zur Konzeption und
Einrichtung eines kommunalen Ökokontos (inkl. Flächenpool) auf Basis des
§ 5a Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss des Ausschusses
Umwelt und Grün vom 18.04.2013 sowie Vorlage 0241/2016) wird bekräftigt. Das
Ziel der Einrichtung kommunaler Ökokonten liegt in der Beschleunigung und
Flexibilisierung von Bau- und Planungsprojekten sowie in der Schaffung höherer
Planungssicherheit. Ausschlaggebend hierfür ist die Möglichkeit zur zeitlichen
und räumlichen Entzerrung von Eingriff und Kompensationsmaßnahme. Zudem wird
ein Freiraum für konzeptionelle Planungsstrategien geschaffen: So können
vorhandene wertvolle Flächen gezielt weiterentwickelt (Kernzonenentwicklung),
in defizitären Landschaftsräumen neue Strukturen geschaffen (z. B. im Sinne
eines Biotopverbundes) und Synergieeffekte (z. B. Wasser- und Naturschutz)
verfolgt werden.
3. Bei Planung und Neubau von
Grundschulen sind die Richtlinien so zu ändern, dass grundsätzlich Zweifachsporthallen
statt Einfachsporthallen zu realisieren sind, wenn die benötigte
Platzkapazität dafür vorhanden ist.
4. Mit der Prüfung einer dreispurigen
Führung der südlichen Rheinufer-
straße durch kontrollierte Ampelschaltung (z. B. Richtungswechselbetrieb
mit Festzeitsteuerung), um den Verkehrsfluss zu optimieren.
5. Mit der Prüfung, ob
frühzeitig vor der Entscheidung über den Erwerb oder die Anmietung von
Grundstücken oder Bauten durch die Gebäudewirtschaft, die Feuerwehr oder
andere Verwaltungsstellen in die Entscheidungsfindung ein spezialisiertes
„Gutachter-Team“ eingebunden werden sollte. Ziel wäre eine umfassende
Beurteilung der Beschaffenheit der möglichen Kauf- oder Mietobjekte, z.B.
bezüglich Feuer- und Brandschutz, Statik, Umweltlasten usw., die in die späteren
Verhandlungen einfließen müsste. Die Aufdeckung massiver Problemlagen nach Kauf
oder Anmietung würde somit ausgeschlossen.
6. Mit der Entwicklung eines Konzeptes
zur energetischen Sanierung der Bürgerhäuser bzw. –zentren, vergleichbar
mit dem Aufbau eines eigenständigen Energiemanagements für die
Kultureinrichtungen sowie die energetische Sanierung der städtischen Museen.
7. Stadtklima- und
Stadtverschönerungsprogramm für die Stadtbezirke (Verwendung der
Kulturförderabgabe): Die Verwendungskriterien werden präziser gefasst und sind
die Grundlage für das Vergabeverfahren ab dem Haushaltsjahr 2016.
- Auf Empfehlung des
JHA beschließt der Rat:
8. Mit der Konzepterstellung,
wie schnellstmöglich eine Ferienfreizeitkarte für alle Kölner
Schülerinnen und Schüler eingeführt werden kann, um damit einen Flatrate-Zugang
zu verschiedenen Einrichtungen der Stadt (v.a. Freibädern) zu ermöglichen. Die
Prüfung ist unter Berücksichtigung möglicher Beteiligungen privater Unternehmen
durchzuführen.
9. Mit dem Ziel der Förderung
einer selbstbestimmten Jugendarbeit ein Konzept „JuLeiCa“ zu erarbeiten.
Das Konzept soll enthalten:
Für Inhaber der Jugendleiterkarte „JuLeiCa“ bis 27 Jahre seitens der Verwaltung
gemeinsam mit dem Kölner Jugendring Möglichkeiten der Förderung auf Grundlage
der „JuLeiCa Arbeitshilfe für Kommunen“ (siehe http://www.juleica.de/uploads/media(juleica-K
01.pdf) zu prüfen. Die Organisation und die Förderung der JuLeiCa in der Stadt
Köln soll in Absprache mit der Verwaltung vom Kölner Jugendring durchgeführt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Gruppe Deine Freunde sowie mit den Stimmen von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und der Oberbürgermeisterin gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der AfD-Fraktion ,der Gruppe pro Köln und der Gruppe Piraten zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Walter verlässt
die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.