Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 I.       Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2016/2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehrausgaben nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.

Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.

II.       Weiterhin beschließt der Rat:

 

1.      Konzeption und Aufbau eines kommunalen Förderprogramms für die private Altbaumodernisierung für die Vergabe von Zuschüssen (in 2017 1 Mio. €). Ziel ist es, mit den geförderten Maßnahmen eine CO2-Reduktion zu erreichen. Anhand dieses Kriteriums ist eine gestaffelte Förderung z. B. von 5 bis 25 % der Kosten für die Sanierungsmaßnahme vorzusehen. Das Förderkonzept soll dafür geeignete Programme des Landes, des Bundes bzw. anderer Institutionen nutzen und in ein Förderprogramm einbeziehen. Dabei ist ggf. vertraglich sicherzustellen, dass für den Fall der Weitergabe der Kosten an Dritte (Mieter), der Zuschussanteil nicht berücksichtigt wird.

2.    Der Wunsch zur Konzeption und Einrichtung eines kommunalen Ökokontos (inkl. Flächenpool) auf Basis des § 5a Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün vom 18.04.2013 sowie Vorlage 0241/2016) wird bekräftigt. Das Ziel der Einrichtung kommunaler Ökokonten liegt in der Beschleunigung und Flexibilisierung von Bau- und Planungsprojekten sowie in der Schaffung höherer Planungssicherheit. Ausschlaggebend hierfür ist die Möglichkeit zur zeitlichen und räumlichen Entzerrung von Eingriff und Kompensationsmaßnahme. Zudem wird ein Freiraum für konzeptionelle Planungsstrategien geschaffen: So können vorhandene wertvolle Flächen gezielt weiterentwickelt (Kernzonenentwicklung), in defizitären Landschaftsräumen neue Strukturen geschaffen (z. B. im Sinne eines Biotopverbundes) und Synergieeffekte (z. B. Wasser- und Naturschutz) verfolgt werden.

 

3.    Bei Planung und Neubau von Grundschulen sind die Richtlinien so zu ändern, dass grundsätzlich Zweifachsporthallen statt Einfachsporthallen zu realisieren sind, wenn die benötigte Platzkapazität dafür vorhanden ist.

4.    Mit der Prüfung einer dreispurigen Führung der südlichen Rheinufer-
straße
durch kontrollierte Ampelschaltung (z. B. Richtungswechselbetrieb mit Festzeitsteuerung), um den Verkehrsfluss zu optimieren.

5.    Mit der Prüfung, ob frühzeitig vor der Entscheidung über den Erwerb oder die Anmietung von Grundstücken oder Bauten durch die Gebäudewirtschaft, die Feuerwehr oder andere Verwaltungsstellen in die Entscheidungsfindung ein spezialisiertes „Gutachter-Team“ eingebunden werden sollte. Ziel wäre eine umfassende Beurteilung der Beschaffenheit der möglichen Kauf- oder Mietobjekte, z.B. bezüglich Feuer- und Brandschutz, Statik, Umweltlasten usw., die in die späteren Verhandlungen einfließen müsste. Die Aufdeckung massiver Problemlagen nach Kauf oder Anmietung würde somit ausgeschlossen.

 

6.    Mit der Entwicklung eines Konzeptes zur energetischen Sanierung der Bürgerhäuser bzw. –zentren, vergleichbar mit dem Aufbau eines eigenständigen Energiemanagements für die Kultureinrichtungen sowie die energetische Sanierung der städtischen Museen.

 

7.    Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm für die Stadtbezirke (Verwendung der Kulturförderabgabe): Die Verwendungskriterien werden präziser gefasst und sind die Grundlage für das Vergabeverfahren ab dem Haushaltsjahr 2016.

 

  1. Auf Empfehlung des JHA beschließt der Rat:

 

8.    Mit der Konzepterstellung, wie schnellstmöglich eine Ferienfreizeitkarte für alle Kölner Schülerinnen und Schüler eingeführt werden kann, um damit einen Flatrate-Zugang zu verschiedenen Einrichtungen der Stadt (v.a. Freibädern) zu ermöglichen. Die Prüfung ist unter Berücksichtigung möglicher Beteiligungen privater Unternehmen durchzuführen.

 

9.    Mit dem Ziel der Förderung einer selbstbestimmten Jugendarbeit ein Konzept „JuLeiCa“ zu erarbeiten. Das Konzept soll enthalten:

Für Inhaber der Jugendleiterkarte „JuLeiCa“ bis 27 Jahre seitens der Verwaltung gemeinsam mit dem Kölner Jugendring Möglichkeiten der Förderung auf Grundlage der „JuLeiCa Arbeitshilfe für Kommunen“ (siehe http://www.juleica.de/uploads/media(juleica-K 01.pdf) zu prüfen. Die Organisation und die Förderung der JuLeiCa in der Stadt Köln soll in Absprache mit der Verwaltung vom Kölner Jugendring durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Gruppe Deine Freunde sowie mit den Stimmen von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und der Oberbürgermeisterin gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der AfD-Fraktion ,der Gruppe pro Köln und der Gruppe Piraten zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Walter verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.