Beschluss: Kenntnis genommen

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen:

 

Frage 1:

„Das Baugebiet war zum Zeitpunkt der Planung Verkehrsanlage längst fertiggestellt. Erfolgte vor Planungsbeginn keine vermessungstechnische Aufnahme der örtlichen Situation? Wurde die erste Objektplanung in Eigenleistung oder als Fremdleistung erbracht?“

 

Antwort der Verwaltung:

Die Straßenplanung war weit vor Erstellung der ersten Hochbebauung fertiggestellt und ist insbesondere hinsichtlich der Höhenlage Grundlage für die private Hochbebauung. Die Straßenplanungen werden ausschließlich auf Planunterlagen nach örtlichem Aufmaß erstellt. Das Buskap war jedoch in der ursprünglichen Planung nur mit einer Länge von 14,50m vorgesehen. Diese Länge ist nach den heutigen Ansprüchen an eine barrierefreie Haltestelle nicht ausreichend und eine Verlängerung an der ursprünglichen Position nicht möglich. Die Straßenplanung wurde vollständig in Eigenleistung erstellt.

 

Frage 2:

„Warum wurde nicht in Betracht gezogen, dass am südlichen Ende des Neubaugebietes sehr wohl ein alternativer Standort existiert? Oder wurde er untersucht und dann aus welchen Gründen verworfen?“

 

Antwort der Verwaltung:

Bis zum Ende des Baugebiets südlich des Bitzweges sind keine ausreichenden Flächen für einen alternativen Standort vorhanden. Der heutige Standort wurde mit der KVB unter anderem im Hinblick auf das Fahrgastaufkommen und der Lage im Einzugsgebiet abgestimmt.

 

Frage 3:

„Da sich keine neue Sachlage ergeben hat, war auch keine Kurzfristigkeit gegeben. Durch wen wurde die Umplanung durchgeführt und wie teuer war diese für die Stadt Köln?“

 

Antwort der Verwaltung:

Die Kurzfristigkeit war gegeben, da der Straßenausbau soweit fortgeschritten war, dass ein Baustopp Kosten zu Lasten der Stadt Köln verursacht hätte. Die Umplanung wurde durch die Stadt Köln vorgenommen und hat keine Kosten verursacht.

 

Frage 4:

„Sind durch die Änderungen zum offenbar fehlerhaften Bauvertrag Mehrkosten bei der Bauausführung entstanden und wie hoch sind diese?“

 

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich nicht um vertragliche Fehler sondern um geänderte Ansprüche an die Barrierefreiheit von Haltestellen und tatsächliche Höhenverhältnisse vor Ort. Die Anpassung der Ausführungsplanung im Zuge des Baufortschrittes ist Bestandteil der Leistungsphase 5 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und daher eine gängige Aufgabe im Rahmen der Erstellung von Straßenplanungen. Mehrkosten sind nicht angefallen.