In der als Anlage 1
beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2015 im Gebiet des
Bezirks Porz aufgeführt. Die Aufstellung der Verkehrsunfälle mit tragischem
Ausgang ergibt sich aus der Anlage 2.
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das
Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien
Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus
welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums
für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle
innerhalb der 1-Jahres-Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem
Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs
ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die
Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der
Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer
Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen.
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt:
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten
Kategorie 2:
Verkehrsunfall mit Schwerverletzten
Kategorie 3:
Verkehrsunfall mit Leichtverletzten
Kategorie 4:
Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden
Kategorien 5 – 7:
Sonstige Sachschadenunfälle.
Nach Meldung der
Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertretern der
Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur
Reduzierung des Unfallaufkommens geeignet sind.
Im Folgenden stellt
die Verwaltung einzelne Maßnahmen und Planungen zu den jeweiligen Abschnitten
vor:
Die Meldung als Unfallhäufungsstelle erfolgte auch in diesem Jahr aufgrund des
Unfallgeschehens bei dem Linksabbieger von der Frankfurter Straße in den
Maarhäuser Weg und Linksabbieger von der Steinstraße in die Frankfurter Straße
mit dem Gegenverkehr kollidierten. Nachdem die Verwaltung hier für den
Linksabbieger von der Steinstraße in die Frankfurter Straße bereits einen
Nachlauf einrichtete und dieser Abbiegebeziehung somit weiter „Grün“
signalisiert wird, während der Gegenverkehr schon anhalten muss, waren keine
einfachen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr ersichtlich. Eine
wirksame Reduzierung der Verkehrsunfälle kann hier nur noch durch den Ausbau
der Kreuzung erfolgen.
In der Einmündung Grengeler Mauspfad / Hirschgraben / Heumarer Mauspfad
missachteten Verkehrsteilnehmer, die aus dem untergeordneten Hirschgraben
ausfuhren bei verschiedenen Unfällen den Vorrang des Querverkehrs und
kollidierten mit den vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmern. Geeignete
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit waren hier nicht ersichtlich. Die
Straßen NRW wurden um Sanierung und Reinigung des Einmündungsbereiches gebeten.