In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2015 im Gebiet des Bezirks Porz aufgeführt. Die Aufstellung der Verkehrsunfälle mit tragischem Ausgang ergibt sich aus der Anlage 2.


Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen.

Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt:
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten

Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten

Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten

Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden

Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle.

 

Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfallaufkommens geeignet sind.

 

Im Folgenden stellt die Verwaltung einzelne Maßnahmen und Planungen zu den jeweiligen Abschnitten vor:

Die Meldung als Unfallhäufungsstelle erfolgte auch in diesem Jahr aufgrund des Unfallgeschehens bei dem Linksabbieger von der Frankfurter Straße in den Maarhäuser Weg und Linksabbieger von der Steinstraße in die Frankfurter Straße mit dem Gegenverkehr kollidierten. Nachdem die Verwaltung hier für den Linksabbieger von der Steinstraße in die Frankfurter Straße bereits einen Nachlauf einrichtete und dieser Abbiegebeziehung somit weiter „Grün“ signalisiert wird, während der Gegenverkehr schon anhalten muss, waren keine einfachen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr ersichtlich. Eine wirksame Reduzierung der Verkehrsunfälle kann hier nur noch durch den Ausbau der Kreuzung erfolgen.

In der Einmündung Grengeler Mauspfad / Hirschgraben / Heumarer Mauspfad missachteten Verkehrsteilnehmer, die aus dem untergeordneten Hirschgraben ausfuhren bei verschiedenen Unfällen den Vorrang des Querverkehrs und kollidierten mit den vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmern. Geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit waren hier nicht ersichtlich. Die Straßen NRW wurden um Sanierung und Reinigung des Einmündungsbereiches gebeten.