Zusatz: per Sammelumdruck vom 15.08.2016 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.  „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3.  Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.