Sitzung: 12.09.2016 BV2/0022/2016
Zusatz: Sammelumdruck vom 15.08.2016
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2338/2016
Die CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Grünen stellen einen Änderungsantrag
im Hinblick auf die temporäre Zügigkeitserweiterung von 5 Zügen auf 6
Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.
Sodann lässt Herr Homann über die beantragte Änderung abstimmen:
1. Beschluss:
Die Vorlage soll unter Ziffer 1 wie folgt geändert werden:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und temporär von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
Der Bezirksbürgermeister lässt sodann über die geänderte Vorlage abstimmen.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und temporär von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
- Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2
Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.