Zusatz: Sammelumdruck vom 15.08.2016

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Die CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Grünen stellen einen Änderungsantrag im Hinblick auf die temporäre Zügigkeitserweiterung von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.

 

 

Sodann lässt Herr Homann über die beantragte Änderung abstimmen:

 

1.    Beschluss:

 

Die Vorlage soll unter Ziffer 1 wie folgt geändert werden:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und temporär von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

 

Der Bezirksbürgermeister lässt sodann über die geänderte Vorlage abstimmen.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und temporär von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
  3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.